Parlamentsausschuss:Zugriff der AfD aufs Recht

Die Partei hat den Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestages. Was das bedeutet? Nichts Gutes.

Von Heribert Prantl

Man kann lamentieren, man kann bitter auflachen: Die AfD erhält den Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestags. Das ist kein Witz, und wenn doch, dann ein schlechter; er ist das Ergebnis parlamentarischer Handeleien. Die anderen Fraktionen haben der AfD den Zugriff aufs Recht gelassen, um andere Ausschüsse, die sie für wichtiger hielten (den Innen- und Kulturausschuss zum Beispiel) vor der AfD zu retten. Das AfD-Los ist also zugleich Indiz für den mäßigen Wert, den Rechtspolitik derzeit hat.

Die stärkste Oppositionsfraktion hat nach parlamentarischer Tradition den Vorsitz im Haushaltsausschuss. Das ist so, und daran sollte man nicht rütteln. Die anderen Ausschüsse werden nach einem Zugriffsverfahren verteilt, bei dem sich die Zugriffe nach Fraktionsgröße richten. Durch den Rechtsausschuss laufen nicht alle Gesetze, aber doch ganz wichtige - das Zivil-, Straf- und Familienrecht zum Beispiel. Der Rechtsausschuss entscheidet auch darüber, wer den Bundestag vor dem Verfassungsgericht vertritt. Das macht zwar der ganze Ausschuss und nicht der Vorsitzende allein, aber ihm obliegen Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzung; er ist das Gesicht des Ausschusses, kann Stellungnahmen abgeben. Das Gesicht des Rechts darf kein Abgeordneter sein, bei dem man zweifelt, ob er zum Geist des Grundgesetzes steht.

Die AfD will den Rechtsradikalen Stephan Brandner nominieren. Er darf von den anderen Fraktionen nicht gewählt werden.

© SZ vom 24.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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