Süddeutsche Zeitung

Landtagswahlen in Thüringen:Gericht kippt paritätische Verteilung der Listenplätze

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar gibt der klagenden AfD recht. Eine gleichmäßige Aufteilung der Listenplätze auf Männer und Frauen verletze Freiheiten der Parteien und Wähler.

Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Das Urteil wurde mit einer Mehrheit von 6:3 Stimmen gefällt.

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung.

Die Richter argumentierten unter anderem damit, dass Wählerinnen und Wählern mit dem Gesetz die Möglichkeit genommen werde, mit Stimmen für Listen nur oder überwiegend mit Männern oder Frauen konkret auf die geschlechtliche Zusammensetzung des Landtags Einfluss nehmen zu können. Doch auch die Parteien seien durch das Gesetz in ihren Freiheiten verletzt, zum Beispiel in der Freiheit, ihr Personal für Wahlen selbst zu bestimmen. Auch das Recht auf Chancengleichheit der Parteien sei verletzt, weil zum Beispiel solche mit weniger Mitgliedern und einer ungleichen Anzahl von Männern und Frauen in der Partei durch den Zwang zur Parität weniger Listenplätze aufstellen könnten als ohne das Gesetz. Zu bedenken sei auch, dass Abgeordnete per Definition das gesamte Volk vertreten würden - und nicht etwa eine spezielle Geschlechtsgruppe.

Susanne Hennig, Landesparteichefin und Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion in Thüringen, kommentierte das Urteil auf Twitter mit den Worten: "Ein Schritt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Parlament ist gescheitert. Das ist eine Niederlage für uns. Aber: wir lassen nicht locker."

Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, schrieb ebenfalls bei Twitter: "Einmal mehr muss ein Gericht nach AfD-Klage Recht & Ordnung dort wiederherstellen, wo die etablierten Parteien grundlegende Rechte verletzen. Weil sie Ideologie & Selbsterhalt in den Vordergrund stellen, statt dem Volk zu dienen - wie es das Grundgesetz vorsieht."

Die Regelung, wonach die Parteilisten für Landtagswahlen in Thüringen zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssen, war im vergangenen Jahr von der damaligen Regierung aus Linke, SPD und Grünen beschlossen worden. Zuvor hatte bereits der Landtag Brandenburg den Weg für eine Paritätsregelung freigemacht. In beiden Bundesländern gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken. In Thüringen klagte die AfD vor dem Verfassungsgericht. Sie argumentiert im Kern, dass durch die Paritätsregelung das Recht der Parteien beschnitten ist, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie aufstellen.

Das Urteil dürfte auch eine Signalwirkung für Brandenburg haben, denn auch dort müssen Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Paritätsregelung konform mit der Landesverfassung ist.

Noch vor einem Jahr sprachen Thüringer Abgeordnete gern davon, dass im Parlament in Erfurt besonders viele Frauen Politik machen. Bei mehr als 40 Prozent lag der Frauenanteil in der vergangenen Legislaturperiode - und war damit bundesweit einer der höchsten. Inzwischen liegt er bei 31 Prozent. Spitzenreiter ist Hamburg mit 43,9 Prozent, wie eine Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zeigt. Umgekehrt bedeutet dies, dass in jedem deutschen Länderparlament mehr Männer als Frauen ein Mandat haben.

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