Paragraf 175:Grüne drängen auf schnelle Entschädigung verurteilter Homosexueller

Zahl der Befürworter für Homo-Ehe steigt

Inzwischen wehen sogar an staatlichen Gebäuden mal Regenbogenfahnen, vor noch nicht allzu langer Zeit undenkbar.

(Foto: dpa)
  • Die Grünen fordern einem Medienbericht zufolge eine schnelle Entschädigung von homosexuellen Männern, die nach dem inzwischen abgeschaften Paragraf 175 verurteilt wurden.
  • Aufgrund des Alters der Betroffenen dränge die Zeit.
  • Homosexuelle Handlungen waren bis 1994 strafbar. Männer, die nach dem sogenannten Schwulenparagrafen verurteilt wurden, gelten immer noch als vorbestraft.

Die Grünen drängen einem Medienbericht zufolge auf eine rasche Entschädigung von homosexuellen Männern, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden. "Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates", zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe aus einem Gesetzentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion.

In einem Schreiben der Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck an Parlamentskollegen heißt es demnach: "Der fortbestehende Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind, muss ein Ende haben."

Die Zeit dränge. Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen sehr langen Debatte sollten die Weichen für eine Entschädigung bis zum Ende der Sommerpause gestellt sein, fordern die Grünen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Mai eine Rehabilitation und Entschädigung der nach dem Paragrafen verurteilten Männer angekündigt.

Homosexuelle Handlungen - in der BRD bis 1994 strafbar

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zu einer Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen etwa 50 000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Zudem verloren sie oft ihren Arbeitsplatz und ihre Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung.

Homosexuelle Handlungen waren bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach jedoch nicht.

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