Süddeutsche Zeitung

Paragraf 219a:Nach hartem Ringen

CDU, CSU und SPD einigen sich auf einen Kompromiss zum Werbeverbot für Schwangerschafts­abbrüche. Die Opposition kritisiert den Gesetzentwurf.

Von Barbara Vorsamer

"Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar", schreibt Kristina Hänel, nachdem der Kompromiss zum Werbeverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen bekannt geworden ist. Ihre Website hatte den politischen Streit um Paragraf 219a vor mehr als einem Jahr ausgelöst. Wer sie aufruft, findet unter "Spektrum" den Tab "Schwangerschaftsabbruch", über den man sich weitergehende Informationen zuschicken lassen kann. Das ist illegal, auch nach dem neuen Gesetzentwurf, auf den sich die Minister der Ressorts Gesundheit, Familie und Justiz, Jens Spahn (CDU), Franziska Giffey (SPD) und Katarina Barley (SPD) am Montag verständigt haben.

Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird darin um einen Ausnahmetatbestand ergänzt, demzufolge Ärzte und Krankenhäuser zwar künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Weitere Informationen, beispielsweise über Methoden und Risiken, dürfen die Anbieter aber nicht selbst verbreiten. Das soll über eine zentrale Liste geschehen, die von der Bundesärztekammer geführt und monatlich aktualisiert werden soll. Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Hilfetelefon "Schwangere in Not" sollen diese Liste dann auf ihren Internetseiten veröffentlichen.

Kritik kommt von der Opposition. Grünen-Chefin Annalena Baerbock teilte mit, der Gesetzentwurf "atmet leider weiter Misstrauen" gegenüber Frauen und Ärztinnen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Cornelia Möhring, sagte, was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussehe, zeige auf den zweiten Blick "das skandalöse Frauenbild" der Koalition. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae bezeichnete den Kompromiss als "Misstrauensvotum der Union gegenüber den Ärzten, das die SPD mitträgt". Grüne, FDP und Linkspartei forderten erneut die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Paragraf 219a

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise". Das öffentliche Anbieten "eigener oder fremder Dienste" zum Schwangerschaftsabbruch sowie Hinweise auf Abtreibungsmethoden werden mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Unter den Paragrafen fallen auch Informationen von Ärzten, die selbst Abtreibungen anbieten. Davon wiederum gibt es Ausnahmen. Das Werbeverbot geht auf ein Gesetz der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1933 zurück. Der Paragraf 219a wurde in der Bundesrepublik aber mehrmals angepasst. Öffentlich spielte er lange keine Rolle, obwohl nach Anzeigen von "Lebensschützern" gegen einzelne Ärzte ermittelt wurde. epd

CDU und CSU wiederum haben Bedenken, dass der Kompromiss "durch die Hintertür" das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen könnte. Dagegen lobte die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles den Gesetzentwurf. "Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen", schrieb sie auf Twitter. "Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen/Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen." Um den Entwurf habe die SPD mit der Union hart gerungen.

Dass jungen Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger als bisher von den Krankenkassen bezahlt wird, also bis zum 22. Geburtstag, ist ebenfalls Teil des Kompromisses. Diese Änderung wird von den Parteien mehrheitlich begrüßt, die Grünen halten es aber für "einen sehr durchsichtigen Versuch, mit einer positiven Meldung vom Kern des Referentenentwurfs - der Beibehaltung des 219a - abzulenken".

Die Abtreibungsärztin Kristina Hänel will weiter den Weg durch die Instanzen gehen. Sie und ihre Anwälte argumentieren, dass das Werbeverbot gegen das Recht auf Berufsfreiheit verstoße, weil es Ärztinnen und Ärzten verbiete, auf die eigene Tätigkeit hinzuweisen. Sollte ihr das Bundesverfassungsgericht recht geben, wäre der Paragraf 219a Makulatur - in der alten wie der neuen Version. Über den Entwurf soll am 6. Februar im Kabinett beraten werden, danach muss der Bundestag entscheiden.

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Quelle:
SZ vom 30.01.2019
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