Süddeutsche Zeitung

Paragraf 219a:Informationslücke

Die Reform hilft ungewollt Schwangeren nicht.

Von Barbara Vorsamer

Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig das Wort Schwangerschaftsabbruch auf ihre Websites schreiben. Über Methoden und Risiken informieren dürfen sie weiterhin nicht. Dabei ist medizinische Beratung das, was Patientinnen wollen; zur Konfliktberatung müssen ungewollt Schwangere ohnehin zusätzlich.

Die an der Reform des Paragrafen 219a beteiligten Ministerien feiern ihren Mini-Schritt als große Lockerung und freuen sich, Rechtssicherheit für Mediziner geschaffen zu haben. Ja, das haben sie - mit Sicherheit ist das genaue Informieren über Schwangerschaftsabbrüche künftig illegal. Bisher war umstritten, wie eng der Paragraf 219a auszulegen ist, Abtreibungsärztin Kristina Hänel klagt sich deswegen gerade durch die Instanzen. Nun haben sich selbsternannte Lebensschützer durchgesetzt, und die Legende von der Frau, die sich nicht selbständig informieren und für oder gegen Medikamente und medizinische Eingriffe entscheiden kann, wird weitergeschrieben.

Dazu passt auch, dass die Bundesregierung mit der Neufassung des Paragrafen 219a das Alter, bis zu dem die Pille zur Verhütung kostenfrei erhältlich ist, auf 22 Jahre anhebt. Was das mit dem Thema Abtreibung zu tun haben soll, bleibt unklar: Die meisten Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen lassen, sind zwischen 25 und 35 Jahre alt.

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Quelle:
SZ vom 30.01.2019
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