Als im April eine Expertinnenkommission ihre Empfehlungen zur Liberalisierung der Abtreibung vorlegte, formulierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine gewundene Danksagung. Inwieweit man den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs regeln könne, sei eine „äußerst anspruchsvolle rechtliche“ Frage, weshalb die Regierung den Bericht „gründlich auswerten“ werde. Was man eben so sagt, wenn man erst einmal nichts machen will.
SchwangerschaftsabbruchProfessorinnen legen Gesetzentwurf für Straffreiheit vor
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Ein Vorstoß aus der Zivilgesellschaft schlägt eine radikale Wende beim Paragraf 218 vor – weg vom Strafrecht, hin zur Selbstbestimmung der Frau. Will Justizminister Buschmann darauf eingehen?
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
