Bundestag:327 Abgeordnete wollen eine Neuregelung von Paragraf 218

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Aktivistinnen vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung streichen bei einem Flashmob in Berlin symbolisch den Paragrafen 218 durch. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Der Reformentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat im Bundestag weitere Unterstützer gefunden. Zur absoluten Mehrheit fehlen noch 40 Abgeordnete.

Nach Angaben der Initiatorinnen haben mittlerweile 327 Bundestagsabgeordnete die Initiative für einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Paragraf 218 unterzeichnet. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws sprach am Dienstag von einem starken Zeichen für eine Neuregelung. Es liege nun „in den Händen des Parlaments, sich jetzt für ein zeitgemäßes Abtreibungsrecht in dieser Legislatur zu entscheiden“. Derzeit sitzen 733 Abgeordnete im Bundestag. Für eine erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen notwendig. Ob die Abgeordneten vor den Neuwahlen überhaupt über den Antrag für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs entscheiden können, ist unklar.

Der von zunächst 240 Abgeordneten unterschriebene Gesetzentwurf war am 14. November eingereicht worden. Kern der vor allem von SPD- und Grünen-Abgeordneten vorangetriebenen Reformeninitiative ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Union, AfD und die FDP-Spitze sind gegen eine Reform.

Buschmann ist gegen die Reform, Merz will erst nach der Wahl darüber reden

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Unterdessen bekräftigte der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann seine ablehnende Haltung gegenüber einer solchen Reform. Die Abtreibungsfrage sei eine der „ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt“, sagte der Ex-Justizminister, der im Zuge des Ampelbruchs zurückgetreten war, in Berlin. Man werde ihr nicht gerecht, wenn man sie zwischen „Tür und Angel“ abhandele.

Buschmann betonte weiter, der derzeit geltende Kompromiss habe die Gesellschaft befriedet. Der Paragraf 218 stehe im Strafrecht, die Strafbarkeit sei aber sehr theoretisch, wenn man sich an die Vorgabe halte. Die Bedingungen für einen Abbruch seien „nicht so streng gefasst“, so Buschmann weiter. Er glaube auch nicht, dass eine einfache Streichung aus dem Strafgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde.

Unions-Chef Friedrich Merz hatte in der vergangenen Woche betont, er sei in der Frage offen für Gespräche, allerdings „bitte nicht auf den letzten Metern vor der Wahl“. Es brauche eine breite parlamentarisch und gesellschaftlich geführte Debatte. Ein Hauruckverfahren würde dem Thema nicht gerecht werden, so Merz.

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Kommentar von Ronen Steinke

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