Süddeutsche Zeitung

Paragraf 103:Als 1967 der Schah-Paragraf unterlaufen wurde

Mohammad-Reza Aalam stand vor 50 Jahren da, wo Böhmermann heute steht. Aalam glaubt: Ein Trick bewahrte ihn vor der Verurteilung.

Von Paul Munzinger

Die Vorladung, die Ende Dezember 1967 in seinem Briefkasten lag, hat Mohammad-Reza Aalam bis heute aufgehoben. Was genau ihm vorgeworfen wurde, steht in dem längst vergilbten Brief nicht. Nur so viel: Im Auftrag des Amtsgerichts Karlsruhe werde er als Beschuldigter vorgeladen. Und oben in der rechten Ecke, unscheinbar: wegen § 103 StGB.

Mohammad-Reza Aalam war vor fast einem halben Jahrhundert in der selben Lage, in der sich der Satiriker Jan Böhmermann heute befindet. Gegen ihn lag ein Strafantrag wegen "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" vor, die deutsche Justiz leitete daraufhin - ermächtigt von der Bundesregierung - Ermittlungen ein. Bei Böhmermann war es der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der sich durch dessen Schmähgedicht beleidigt fühlt. Bei Aalam war es der Mann, dessen Name der Paragraf 103 bis heute inoffiziell trägt: der Schah von Persien, Mohammad Reza Pahlavi.

Aalam ist heute 77, aber er weiß noch gut, wie es sich anfühlt, wenn ein demokratisch fragwürdiger ausländischer Potentat die deutsche Justiz auf einen ansetzt. Was er auch weiß: Was passieren muss, damit den Behörden die Lust am ermitteln schnell wieder vergeht.

Vom Paragrafen 103 hatte Aalam noch nie gehört

Aalam kam 1958 aus Persien nach Deutschland, in Karlsruhe studierte er Bauingenieurwesen. Er schloss sich der Konföderation iranischer Studenten im Ausland (CIS/NU) an. 1967 - im Jahr des Schah-Besuchs in Deutschland - war er eines von fünf Mitgliedern des CIS-Vorstands. In seinem Kampf gegen das Regime in Teheran arbeitete der CIS eng mit dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) zusammen. Aalam war für die Organisation von zwei der großen Anti-Schah-Demonstrationen verantwortlich, in Hamburg und in München. Die größte fand am 2. Juni 1967 in Berlin statt. Sie endete mit dem Tod des Studenten Benno Ohnesorg.

Erst ein halbes Jahr später kam die Vorladung. Aalam war völlig überrascht. Nicht nur, weil sein Name falsch geschrieben war, sondern vor allem, weil er vom Paragrafen 103 noch nie etwas gehört hatte. Sein Anwalt schon. "Es tut mir leid", sagte er damals zu Aalam, "aber Ihre Lage sieht sehr schlecht aus".

Aalam erschien wie bestellt bei Gericht, täuschte Sprachschwierigkeiten vor und gab an, nur über seinen Anwalt aussagen zu wollen. Worauf sich die Ermittlungen konkret stützten, erfuhr er nie. Spitzel des Schah-Regimes, in München unter die Demonstranten gemischt, hatten ihn angeschwärzt, glaubt Aalam. Ein Plakat, das Persien als KZ oder den Schah als Mörder bezeichnete - wie in anderen Städten - habe es in München aber nicht gegeben.

"Ich bin ein gebranntes Kind"

Die Vorladung war der erste und letzte Brief, den Aalam vom Gericht erhielt. Die Ermittlungen wurden eingestellt, auch den Grund dafür erfuhr er nie von offizieller Seite. Er glaubt, ihn dennoch zu kennen. Schon im Sommer 1967 starteten Kampagnen, die darauf abzielten, die Justiz, wenn sie sich schon vor den Karren eines Despoten spannen lasse, durch Überlastung zu lähmen. Tausende Menschen folgten dem Aufruf. Sie bezichtigten sich der Schah-Beleidigung, erstatteten Selbstanzeige und baten gnädigst um Bestrafung. Diese "Kampagne der Lauterkeit" - eine Satireaktion, hinter der man heute vermutlich Leute wie Jan Böhmermann vermuten würde - habe ihn vor einer Verurteilung bewahrt, sagt Aalam. Das habe ihm sein Anwalt berichtet.

Die Bundesregierung will den Paragrafen 103, den Schah-Paragrafen nun abschaffen. Er sei "für die Zukunft entbehrlich", sagte Kanzlerin Angela Merkel. Entbehrlich fand Mohammad-Reza Aalam den Paragrafen auch schon in der Vergangenheit. "Natürlich bin ich dafür, dass er abgeschafft wird", sagt er. "Ich bin ein gebranntes Kind."

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