Am Donnerstag hat der Vatikan das erste Dokument aus der Feder des neuen Papstes Leo XIV. vorgestellt. „Dilexi te“ („Ich habe dich geliebt“) heißt es, und es hat die Form einer „Apostolischen Exhortation“. Der Begriff stammt vom lateinischen „exhortare“ – „aufmuntern, ermutigen“. In der Wichtigkeitshierarchie päpstlicher Dokumente lässt es sich im Mittelfeld einordnen. An oberster Stelle stehen die Enzykliken, das sind weltweit verbreitete, lange Lehrschreiben, in denen Grundsatzfragen theologischer oder gesellschaftlicher Natur behandelt werden. Exhortationen sind kürzer und haben einen geringeren Verbindlichkeitsgrad.
Weitere päpstliche Dokumente sind Dekrete, mit denen Kirchenrecht gesetzt wird, sie nennt man „Motu Proprio“. Und „Päpstliche Bullen“ wiederum sind versiegelte Urkunden mit besonderer Rechtswirkung. Eine berühmte Bulle war „Exsurge Domine“ von Papst Leo X., in der er Martin Luther im Jahr 1520 den Kirchenbann androhte. Luther verbrannte das Dokument, darauf folgte eine weitere Bulle, die ihn endgültig exkommunizierte. Mit einer Päpstlichen Bulle erklärte Papst Franziskus das Jahr 2025 zum Heiligen Jahr. Rechtliche Erlasse großer Tragweite werden als „Apostolische Konstitution“ bezeichnet, die Umsetzung der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils war zum Beispiel so eine.

