Papst Franziskus hat das "päpstliche Geheimnis" im Falle von Missbrauch durch Vertreter der katholischen Kirche abgeschafft. Eine am Dienstag vom Vatikan veröffentlichte Instruktion nimmt künftig kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch ebenso vom Siegel besonderer Geheimhaltung aus wie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung.
Die Entscheidung führt nach Angaben der vatikanischen Medienplattform Vaticannews.va dazu, dass Aussagen in Kirchenprozessen auch an zivile Behörden gehen. Zwar unterliegen laut der Instruktion "Sulla riservatezza delle cause" (Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen dürfen durch eine Schweigepflicht gebunden werden.
Der Vatikan wertet außerdem künftig kinderpornografische Aufnahmen als solche, wenn das Alter der betroffenen Minderjährigen unter 18 Jahren liegt. Zuvor lag es bei 14 Jahren.
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Die Entscheidungen ist eine Folge des Anti-Missbrauchs-Gipfels im Vatikan im Februar, zu dem der Papst alle Bischöfe der Welt geladen hatte. Der Erzbischof von Malta und einer der engsten Papst-Berater beim Thema Missbrauch, Charles Scicluna, sprach von einer "epochalen" Entscheidung.
Kritiker sahen im "päpstlichen Geheimnis" bei Missbrauchsfällen schon lange eine Methode, um Pädophile in der Kirche zu schützen, Opfer zum Schweigen zu bringen und Strafverfolger von Ermittlungen abzuhalten. Auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx hatte die Anwendung der Regelung bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt.
Der Vatikan dagegen hat lange argumentiert, die Vertraulichkeit sei nötig, um die Privatsphäre des Opfers zu schützen und den Ruf des Beschuldigten sowie die Integrität des Verfahrens nach Kirchenrecht zu bewahren. 2001 war entschieden worden, dass das "päpstliche Geheimnis" in den entsprechenden Fällen gelte. Der Druck auf den Vatikan, seine internen Verfahren zu reformieren und mit der staatlichen Strafverfolgung zusammenzuarbeiten, war in den vergangenen Jahren stark angestiegen.
Als sogenanntes Secretum pontificum werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Unter Schutz stehen beispielsweise alle Vorgänge bezüglich der Ernennung neuer Bischöfe. Die Verletzung der Regelung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich des "päpstlichen Geheimnisses" war zuletzt 1974 neu geregelt worden.