Im Zuge der angestrebten Triage-Regelung für den Pandemiefall soll ein Behandlungsabbruch zugunsten eines Patienten mit höheren Überlebenschancen ausgeschlossen werden. Das stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag klar, nachdem über die Möglichkeit der sogenannten Ex-post-Triage diskutiert worden war. Dabei würde beispielsweise einem Patienten das Beatmungsgerät entzogen, um einen anderen zu behandeln.
"Ex-post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten", erklärte Lauterbach. "Deshalb werden wir es auch nicht erlauben", versicherte er. Ein Entwurf für eine Triage-Regelung ist noch in der Ressortabstimmung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres den Gesetzgeber aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für die Zuteilung medizinischer Ressourcen im Falle einer pandemiebedingten Knappheit zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt. Umstritten war zuletzt innerhalb der Bundesregierung ein Passus im Entwurf für das Gesetz, das die sogenannte Ex-post-Triage regelt. Sie ist weit heikler als die Ex-ante-Triage, bei der entschieden werden muss, welcher Patient im Falle pandemiebedingter Knappheit eine Behandlung bekommt und welcher nicht. Selbst diese Form der Patientenauswahl sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein, sagte Lauterbach.
Am Wochenende hatten Medien über eine angebliche Einigung zwischen Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) berichtet. Danach sollte die "Ex-post-Triage" unter besonderen Bedingungen zugelassen werden, wenn drei Intensivärzte sich einigten. Die Grünen erklärten, sie trügen eine solche Lösung nicht mit. "Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet werden", warnte die Grünen-Politikerin Corinna Rüffer. Auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas hatten gefordert, eine solche Regelung auszuschließen.