Corona-Pandemie:Zuerst ganz gut bewältigt

Bundestag Begins 2021 Federal Budget Debates During The Coronavirus Pandemic

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vizekanzler Olaf Scholz im Bundestag.

(Foto: Getty Images)

Die Juristen Jens Kersten und Stephan Rixen haben überprüft, wie der Verfassungsstaat in den ersten Monaten der Corona-Seuche reagiert hat. Das Fazit der beiden ist positiv.

Rezension von Wolfgang Janisch

Man hätte den Titel für ein hübsches Spiel mit dem Doppelsinn halten können. "Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise" heißt das Buch der beiden Rechtsprofessoren Jens Kersten (München) und Stephan Rixen (Bayreuth). Aber schon in der Einleitung ahnt man, dass es so nicht gemeint war.

Nein, der Staat steckt nicht in der Krise, er bewältigt sie, und dies sogar ganz ordentlich. Um also das Fazit gleich vorwegzunehmen: Das Urteil der beiden Juristen über die Krisentauglichkeit des Verfassungsstaats fällt unter dem Strich positiv aus.

Die demokratischen Institutionen funktionieren, die juristische Kontrolle greift, der Föderalismus hat sich, entgegen mancher Kritik, sogar als Vorteil erwiesen. Gleich zu Beginn - es scheint ihnen ein Anliegen zu sein - stellen sie sich gegen die Behauptung mancher Kollegen, wir lebten in einer Art Ausnahmezustand.

Corona-Pandemie: Jens Kersten und Stephan Rixen: Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise. C.H Beck, München 2020. 181 Seiten, 24,90 Euro.

Jens Kersten und Stephan Rixen: Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise. C.H Beck, München 2020. 181 Seiten, 24,90 Euro.

Wer so rede, der nähre den Verdacht der "prinzipiellen Rechtswidrigkeit von Maßnahmen" zur Pandemiebekämpfung. Für Kersten und Rixen lässt sich die Frage nach dem Ausnahmezustand juristisch klar beantworten: "Das Grundgesetz gilt - auch und gerade in der Pandemie."

Doch in ihrer insgesamt günstigen Bilanz zeigen die beiden Juristen eine Reihe kritischer Punkte auf, etwa beim Umgang mit der Versammlungsfreiheit. Bei den Demonstrationen zu Beginn der Krise habe allein Bremen einen kühlen Kopf bewahrt. "Die umfassenden Versammlungsverbote, die in den übrigen Ländern verhängt wurden, waren verfassungswidrig."

Auch den Umgang mit dem tragischen Dilemma der Triage - wer wird behandelt, wenn es zu wenige Intensivbetten für zu viele Patienten gibt - sehen sie kritisch. Sollte sich die Krise derart zuspitzen, müssten womöglich Alte und Behinderte tatsächlich fürchten, benachteiligt zu werden - und sei es auch nur aufgrund unbewusster menschlicher Entscheidungen. "Dahinter keine verkappten Urteile über den Lebenswert zu vermuten, fällt schwer", kommentieren sie.

Ihr Appell lautet daher: Solche Triage-Situationen "dürfen nicht ad hoc entschieden werden, sondern bedürfen einer parlamentsgesetzlichen Legitimation".

Mehr demokratische Legitimation und rechtsstaatliche Kontrolle auch in der Krise, so kann man das lesen. Umso überraschender ist es, dass die Autoren an einem ganz zentralen Punkt die Kontrolle durch die Gerichte eher zurückdrängen denn stärken wollen. Ihre These lautet: Entscheidungen über Lockdown oder Lockerungen seien zu komplex für eine juristische Detailprüfung.

Maßnahmen nicht isoliert betrachten

Denn Maßnahmen wie etwa die Schließung von Restaurants oder Geschäften könnten nie isoliert, sondern müssten immer im Zusammenhang betrachtet werden. Wenn parallel beispielsweise Schulen und Kitas geöffnet würden, dann müsse auch dies in die Prognose über Infektionen und Versorgungskapazitäten einbezogen werden - eine äußerst komplexe Entscheidung also.

"Aus diesem Grund muss auch die Judikative den Landesregierungen bei dieser multidimensionalen Abwägungsentscheidung einen sehr weitreichenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich zubilligen, der nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist", lautet ihre These.

Wäre dies richtig, dann hieße das: Die Gerichte schauen von der Seitenlinie zu, wie Sanitäter, die die Spieler erst nach groben Fouls vom Platz tragen. Kann das richtig sein, in Zeiten beispielloser Freiheitsbeschränkungen?

Für künftige Maßnahmen, die nun drohen könnten, dürfte eher das Gegenteil ratsam sein: Nun, da wir mehr über Infektionsrisiken wissen, müssen die Gerichte sehr viel präziser darauf achten, dass den Bürgern nur die wirklich notwendigen Einschränkungen zugemutet werden.

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