Süddeutsche Zeitung

Ausschlussverfahren gegen Boris Palmer:Muss ein "unbequemer Demokrat" die Grünen verlassen?

Die Grünen in Baden-Württemberg wollen Tübingens Oberbürgermeister ausschließen, weil er "Grundsätze der Partei" verletzt habe. Am Samstag wird der Fall verhandelt.

Von Max Ferstl, Stuttgart

Am 23. Oktober werden die Tübinger einen neuen Oberbürgermeister wählen. Sie könnten sich - neben anderen Kandidatinnen und Kandidaten - erneut für Boris Palmer entscheiden, den Amtsinhaber, geschätzt für seine Bemühungen, aus Tübingen eine Art grüne Musterstadt zu formen. Palmer will weitermachen, so viel steht fest.

Unsicher ist allerdings, welche Palmer-Variante die Tübinger in diesem Herbst beschäftigen wird: der grüne Palmer, anerkanntes Mitglied der Parteienfamilie? Oder der verstoßene, politisch heimatlose Palmer?

Der baden-württembergische Landesvorstand der Grünen will den 49-Jährigen aus der Partei ausschließen, er sieht in ihm unter anderem einen "Verletzer der Grundsätze der Partei", wie es im Ausschlussantrag heißt. An diesem Samstag findet in Stuttgart die mündliche Anhörung vor dem Landesschiedsgericht statt. Im Kern geht es um die Frage, wie breit der Korridor ist, in dem sich Meinungen in der Partei bewegen dürfen.

Der Landesvorstand legt Palmer zwei Dutzend "umstrittene Äußerungen" zur Last, die meisten zu Migrationsthemen. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Vorfall, der im Ausschlussantrag unter dem Stichwort "Negerschwanz-Post 2021" aufgelistet ist. Im Mai 2021 hatte Palmer bei Facebook das N-Wort benutzt - als Zitat aus einem anderen Post und nach eigener Aussage ironisch. Palmer, heißt es im Antrag zusammenfassend, verursache "schweren Schaden für die Partei".

Palmers Verteidiger gibt sich optimistisch

Palmers Verteidiger Rezzo Schlauch, früherer Grünen-Fraktionschef im Bundestag, findet, dass von einem schweren Schaden schon deshalb keine Rede sein könne, weil sich die Wahlergebnisse der Grünen in Tübingen stets verbessert hätten. Ja, Palmer sei "ein unbequemer Demokrat", heißt es in Schlauchs Verteidigungsschrift. Aber solche habe es bei den Grünen im Südwesten immer gegeben - das breite Meinungsspektrum sei Teil der Erfolgsformel. Und Palmer sei nun mal Teil dieses Spektrums.

Schlauch gibt sich vor der Anhörung optimistisch: "Wir haben gute Argumente, dass ein Ausschluss überzogen ist." Zudem bemängelt er, dass Palmers Verdienste als Oberbürgermeister in der Anklage keine Berücksichtigung fänden, die Solardachpflicht, die gesenkten CO₂-Emissionen, die vorbildliche Unterbringung von Geflüchteten.

Nach der Anhörung hat das Schiedsgericht acht Wochen Zeit für eine Entscheidung. Egal wie es ausgeht, dürfte sich bei den Grünen kaum jemand als Sieger fühlen. Die Partei ist gespalten, vor allem im Realo-Flügel gibt es viele Palmer-Unterstützer. Während die ehemaligen Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand den Ausschluss mit scharfen Worten vorantrieben, sind inzwischen aus dem Umfeld der Parteispitze abwägende Töne zu hören. Dort hofft man, das Urteil könne friedenstiftende Wirkung entfalten - auch oder gerade wenn Palmer bleiben darf.

Wäre da noch die OB-Wahl in Tübingen. Für die Grünen tritt im Herbst Ulrike Baumgärtner an, Palmer geht als parteiloser Kandidat ins Rennen - weil er es "logisch und sachlich unmöglich" fände, für eine Partei anzutreten, die einen ausschließen will. Wenn Palmer Mitglied bleibt, wäre allerdings ein anderes unlogisches Szenario sachlich möglich: dass ein Grüner gegen eine Grüne kandidiert.

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