Die propalästinensischen Proteste, die in deutschen Städten meist sehr einseitig Position zum Krieg im Gazastreifen beziehen, haben einem gereimten englischen Satz eine bizarre Karriere beschert. „From the river to the sea – Palestine will be free“, seither auf vielen Demonstrationen zu hören und zu sehen, ist zum juristischen Streitfall geworden. Denn die Freiheit „vom Fluss bis zum Meer“ muss man zwar nicht, kann man aber als Angriff auf das Existenzrecht Israels verstehen, weil dessen Staatsgebiet nun mal zwischen Jordan und Mittelmeer liegt.
Propalästinensische Demos:Im Zweifel für die Meinungsfreiheit
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Dem Landgericht Mannheim zufolge ist „From the river to the sea“ keine exklusive Hamas-Parole. Setzt sich diese Einschätzung durch, dürfte von der Strafbarkeit nicht viel übrig bleiben.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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