Urteil des OVG Berlin-BrandenburgBundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

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Zum zweiten Mal siegt die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht: Auch beim Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung nachbessern.
Zum zweiten Mal siegt die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht: Auch beim Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung nachbessern. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Die bisherigen Maßnahmen gehen dem Oberverwaltungsgericht nicht weit genug. Die Richter urteilen: Die Bundesregierung muss mehr tun.

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht ausreichten, um die Klimaziele zu erreichen. Die Richter gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren – mit Ausnahme der Landwirtschaft – die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden.

Maßnahmen müssen geeignet sein, die Klimaziele zu erreichen

„Die Bundesregierung muss darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sind, die Klimaschutzziele (…) zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten“, so Holle. Das müsse „methodisch einwandfrei“ und gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen. Denn die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele seien verbindlich.

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Die Bundesregierung wollte sich am Abend auf Anfrage nicht äußern. Sie kann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. „Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften 80 sowie innerorts 30 Kilometern pro Stunde.

DUH ist schon zum zweiten Mal vor Gericht erfolgreich

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht. Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.

In der gut fünfstündigen mündlichen Verhandlung am OVG erklärte ein Anwalt der DUH, viele Maßnahmen des Programms seien zu unkonkret, zu wolkig und zu vage formuliert. Ein Prozessvertreter der Bundesregierung argumentierte dagegen, es handele sich beim Klimaschutzplan um ein politisches Programm, das eine „höhere Abstraktionsebene“ erlaube, weil Gesetzgeber und Verwaltung konkretisierend tätig werden.

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