Sonderbericht zum Fall Oury Jalloh:"... wäre Jalloh mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu Tode gekommen"

Am 7 Januar vor neun Jahren starb Oury Jalloh bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle Die U

Am 7. Januar vor 15 Jahren starb Oury Jalloh bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle.

(Foto: imago/Future Image)

15 Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Zelle weist ein Sonderbericht der Dessauer Polizei systematisches Versagen nach.

Von Ulrike Nimz und Antonie Rietzschel, Leipzig

Schwarzer Ruß an den weißen Fliesen. Auf dem Boden von Zelle fünf liegt der verkohlte Körper von Oury Jalloh, Hände und Füße fixiert. Was vor 15 Jahren auf dem Polizeirevier in Dessau geschah, wie der Mann aus Sierra Leone starb, ist bis heute Gegenstand von Spekulationen. Darunter der ungeheure Verdacht, dass Polizisten die Umstände seines gewaltsamen Todes vertuschen wollten und die Justiz wenig zur Aufklärung beitrug. "Oury Jalloh, das war Mord!", steht bis heute auf Transparenten, wenn anlässlich seines Todestages demonstriert wird.

Im Juni 2018 hatte der Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt den Strafverteidiger und ehemaligen rechtspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, und den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel damit beauftragt, Antworten auf offene Fragen zu finden. Gibt es noch Ermittlungsansätze oder Widersprüche in den bisherigen Verfahren? Wurden Asservate sachgerecht gesichert, der Landtag ordnungsgemäß informiert? Acht Monate lang haben Montag und Nötzel Einsicht in Akten genommen, mit Beteiligten gesprochen, Beweismaterial geprüft.

Das Ergebnis ist ein regelrechtes Kompendium, gut 300 Seiten, die Ordnung in einen so unübersichtlichen wie emotionalen Fall bringen sollen. Veröffentlicht in einer Zeit, in der dringlicher denn je über Rassismus und Polizeigewalt debattiert wird. "Der Bericht enthält Lücken, die wir teils mit gesundem Menschenverstand füllen konnten", sagt Jerzy Montag am Freitag bei der Vorstellung des Papiers im Rechtsausschuss des Landtages. "Einige Lücken sind geblieben."

Es seien "tragische Umstände" gewesen unter denen Jalloh zu Tode gekommen sei, konstatieren die Berater. Tragisch, weil der Asylbewerber in einer Zelle starb, in der er gar nicht hätte sein sollen. Es ist früh am Morgen des 7. Januar 2005, als Oury Jalloh, 36, zwei Frauen der Stadtreinigung bittet, ihm ihr Handy zu leihen. Er ist betrunken, hat gekokst. Die Frauen rufen die Polizei. Die Beamten glauben, Jalloh hätte sie belästigt. Sie fragen ihn nach seinem Ausweis, wollen ihn mitnehmen. Als Jalloh sich wehrt, ringen ihn die Polizisten ohne Vorwarnung zu Boden, legen ihm Handschellen an und bugsieren ihn ins Auto. "Rechtswidrig", konstatieren Jerzy Montag und Manuel Nötzel. Genauso wie das weitere Vorgehen der Beamten. Jalloh, geduldeter Flüchtling, sei kein Grund für die Personenkontrolle genannt worden, die Anwendung unmittelbaren Zwanges sei nicht angekündigt worden. Die Fixierung erfolgte ohne rechtliche Grundlage, ohne richterliche Anordnung.

Auf dem Revier in Dessau sperren die Polizisten Jalloh in die Arrestzelle. Sie begründen den Freiheitsentzug damit, dass sie seine Personalien nicht einwandfrei feststellen konnten, dabei trug Jalloh Papiere bei sich. Anfragen bei verschiedenen Ämtern wurde nicht nachgegangen, Informationen nicht weitergegeben. "Wäre dies jedoch beschleunigt erfolgt, wäre Jalloh mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu Tode gekommen", heißt es im Bericht.

Jalloh liegt stundenlang gefesselt auf der Matratze. Ein Beamter wird später aussagen, die Mitnahme betrunkener Personen zum Revier sei "gelebte Praxis" gewesen, "aus dem Bauch heraus". Freiheitsentziehungsmaßnahmen seien "probate Erziehungsmaßnahmen gewesen."

Die Berater bescheinigen der Dessauer Polizei "Organisationsversagen" und ein "erschreckendes Ausmaß der Missstände im Jahr 2005, insbesondere im baulichen Bereich, bei der Ausbildung der Polizeibeamten und der Unkenntnis grundlegender rechtlicher Normen bis in die Reihen der Justiz hinein."

Sonderberater stellen Bericht zum Fall Oury Jalloh vor

"Einige Lücken sind geblieben": Der Landtagsausschuss kommt zum Abschlussbericht im Fall Oury Jalloh zusammen.

(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

"Wir können keine Aussage treffen, ob Oury Jalloh das nur passiert ist, weil er schwarz war", antwortet Montag auf eine Nachfrage der Grünen nach Alltagsrassismus. "Das wäre spekulativ." Es habe jedoch während der Untersuchung Hinweise auf Probleme und Einzelfälle rassistischer Äußerungen von Polizeibeamten gegeben. Man habe sich mit der Polizeifachhochschule Aschersleben in Verbindung gesetzt und erfahren, dass insbesondere ältere Kollegen, Beamte der ehemaligen DDR-Volkspolizei, in der Vergangenheit ungenügend weitergebildet worden seien. "Das könnte eine Erklärung für unseren flächendeckenden Befund über Sachsen-Anhalt hinaus sein", sagt Montag.

Das Verhalten der Beamten stand nach Jallohs Tod wiederholt im Zentrum juristischer Aufarbeitung. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau belasten sich die Beamten gegenseitig, eine Polizistin zieht ihre Aussage zurück. Der damalige Richter wirft den Beamten vor, gelogen und eine "Aufklärung verunmöglicht zu haben." Er spricht die Polizisten 2008 frei, aus Mangel an Beweisen. In einem zweiten Verfahren 2012 wird zumindest der Dienstgruppenleiter Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil.

Wie zuvor die Gerichte ziehen Montag und Nötzel nicht in Zweifel, dass Jalloh sich - an Händen und Füßen gefesselt - selbst angezündet hat. Dafür soll er die Matratze, auf der er lag, aufgerissen und die herausquellende Füllung mit dem Feuerzeug entflammt haben. Anderslautende Gutachten, wie sie die "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" in Auftrag gegeben hat, und die nahelegen, dass Brandbeschleuniger verwendet worden sein muss, seien keine verwertbaren Beweise. "Ein Sachverständigengutachten ist erstmal nur ein Schriftstück. Es wird erst zum Beweis, wenn der Sachverständige es vor Gericht vorträgt und sich dort den Fragen stellt", so Nötzel. Es habe in der Vergangenheit reichlich "Getöse" um den Fall gegeben. "Aber wir müssen festhalten, dass keines der Gerichte einen Vorsatz hat feststellen können."

Offene Ermittlungsansätze zur weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuchs an Oury Jalloh sehen die Berater nicht. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei jedoch bei neuer Sachlage jederzeit möglich. "Es gibt offene Wunden in diesem Fall. Aber das Verbrechen des Mordes verjährt nicht", sagt Montag.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren fanden Montag und Nötzel "keine groben Schnitzer", aber "zum Teil gewichtige Unstimmigkeiten und Widersprüche". 2017 notiert der Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, in einem Vermerk, es bestehe der Anfangsverdacht wegen schwerer Brandstiftung gegen zwei Polizeibeamte. Der Generalbundesanwalt lehnt eine Übernahme des Verfahrens ab. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg übergibt es der Staatsanwaltschaft in Halle. Die stellt das Verfahren ein.

Versuchte Vertuschung? Die Einstellung sei stimmig begründet worden, befinden die Berater. Andernfalls hätten Kollegen gegeneinander ermitteln müssen. "Man sorgt da besser für personelle und räumliche Distanz", sagt Nötzel. Der Bericht würdigt die Arbeit des zuständigen Staatsanwalts in Halle, der sich innerhalb kürzester Zeit intensiv eingearbeitet habe. Das Vorgehen Bittmanns sehen sie dagegen kritisch, dokumentieren eine Verfügung, die der Staatsanwalt sechs Tage vor seinem Vermerk notiert haben soll: "Weitere Ermittlungen erscheinen nur dann angezeigt, wenn die Sachverständigen es ausschließen können, dass Oury Jalloh den Brand selbst gelegt hat." Das sei auch später die Haltung der Staatsanwaltschaft in Halle gewesen, heißt es im Bericht. Warum Bittmann seine Meinung änderte, sei unklar. Ein Gespräch kam nicht zustande. Auch weil Sachsen-Anhalts Justizministerium den direkten Austausch mit Richtern und Staatsanwälten untersagt hatte. Dies sei ein "Eingriff in die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit". Eine Befragung im Rechtsausschuss wiederum hatten die Richter und Staatsanwälte abgelehnt, was vor allem bei SPD und Grünen für Unmut sorgte. Die Linke fordert seit Jahren, einen Untersuchungsausschuss mit der Sache zu beschäftigen. Die SPD kündigte inzwischen an, in der kommenden Legislaturperiode einen solchen Ausschuss zu beantragen. "Ein Richter ist niemals verpflichtet, Gespräche zu führen", stellt Nötzel klar. "Er spricht durch sein Urteil."

Die Sonderberater äußern jedoch den Verdacht, Sachsen-Anhalts Justizministerium habe zwischenzeitlich versucht, unzulässig Einfluss auf Ermittlungen zu nehmen. Der nach dem Fluchtversuch des Halle-Attentäters zurückgetretene Staatssekretär Hubert Böning (CDU) habe kurz nach der Übernahme des Falls durch die Staatsanwaltschaft Halle um ein gemeinsames Gespräch "zur weiteren strategischen Ausrichtung der Ermittlungen" gebeten, gab gegenüber den Beratern jedoch an, sich nicht erinnern zu können. Dadurch sei "ein böser Schein in die Welt gesetzt worden", sagt Montag.

An der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Rechtsausschusses nimmt auch Nadine Saeed von der "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" teil, spricht eine dieser offenen Wunden an. So habe beispielsweise das verkohlte Feuerzeug zu wenig Beachtung erfahren, das plötzlich in der Brandschutttüte des Landeskriminalamtes auftauchte, weder DNA Jallohs aufwies noch Gewebe- oder Textilfasern seiner Kleidung. "Für uns ist dieses Papier nur eine Episode", sagt sie. "Wir werden weiter alles daransetzen, den Fall aufzuklären."

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