Jeden Sonntag beschäftigt sich Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der SZ, mit einem Thema, das in der kommenden Woche - und manchmal auch darüber hinaus - relevant ist. Hier können Sie "Prantls Blick" auch als wöchentlichen Newsletter bestellen - exklusiv mit seinen persönlichen Leseempfehlungen.
Ich finde es nicht richtig, dass ein Mensch widersprechen muss, um sich das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu erhalten. Am kommenden Donnerstag wird im Bundestag über die sogenannte Widerspruchslösung abgestimmt; sie soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt Gesetz werden. Es macht jeden Menschen zum potenziellen Organspender, der einer Organentnahme nicht rechtzeitig widersprochen hat.
Es darf aber nicht sein, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit künftig unter Vorbehalt steht. Dieses Recht ist ein Fundamentalgrundrecht. Die sogenannte Widerspruchslösung rüttelt an diesem Fundament. Ich halte das für eine Verirrung, für einen schweren, einen furchtbaren Fehler aus guter Absicht. Der gute Zweck und die gute Absicht bestehen darin, auf diese Weise die Zahl der Organe, die künftig für Transplantationen zur Verfügung stehen, zu erhöhen. Der Mangel an Spenderorganen soll also per Widerspruchslösung behoben werden. Das ist ein sehr zweckrationaler Umgang mit Toten und Sterbenden, das ist ein ökonomistischer Umgang mit den Menschen am Ende des Lebens, das ist ein Verfahren, das zum Menschenbild des Grundgesetzes nicht passt.
Es passt auch nicht zum Wort "Spende". Die Organspende ist ein wunderbarer und bewundernswerter Akt menschlicher Solidarität. Die Organspende ist Inbegriff der Solidarität, sie ist ein anderes Wort für praktizierte Nächstenliebe. Aber eine Spende muss freiwillig sein. Der Staat darf die Freiwilligkeit nicht per Gesetz simulieren. Genau das aber geschieht mit der Widerspruchslösung. Sie macht aus einer Spende einen Zwangsakt. Sie verwandelt Nächstenliebe in staatlich befohlene Opferung. Das ist nicht menschenwürdig. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Fundamentalsatz des Grundgesetzes gilt im Leben und im Sterben. Und Würde hat auch der tote Mensch; Rechte hat auch der tote Leib. Deswegen ist zum Beispiel die Störung der Totenruhe eine Straftat.
Der Mensch ist mehr als sein Hirn
Gewiss: Nur nach dem Hirntod des Menschen sollen ihm seine Organe entnommen werden dürfen. Der Mensch ist aber mehr als sein Hirn. Das Hirn ist ein Organ, kein autonom lebendes Wesen. Der Mensch hat einen Körper, mehr noch: Er ist ein Körper. Dieser Körper ist allerdings mit dem Ausfall des Gehirns im Zustand größter Wehr- und Arglosigkeit.
Der Körper verliert nicht seine Würde mit dem irreparablen Ausfall des Gehirns. Das ist meine feste Überzeugung - und ich habe sie in meiner SZ-Kolumne vom Samstag, 5. Oktober 2019 ausführlicher darzulegen versucht: Bei der Organspende geht es um Fundamentalfragen des Menschseins. Die Widerspruchslösung wird dem nicht gerecht. Sie ist eine ethische Perversion aus guter Absicht.
Die mündige Entscheidung über einen Widerspruch wird bereits vor dem Erwachsenenalter angesetzt. Alle, die über 16 Jahre alt sind, sollen künftig drei Mal angeschrieben und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Wer nicht reagiert, hat dann künftig die Pflicht zur Organspende. Von einer "doppelten Widerspruchslösung" ist die Rede. "Doppelt" heißt diese so genannte "Lösung", weil vor der Extransplantation die Angehörigen des hirntoten Menschen befragt werden.
Die Bezeichnung ist allerdings insofern ein Etikettenschwindel, als die Angehörigen gerade kein eigenes Widerspruchsrecht haben. Im Gesetzentwurf wird ausgeführt: "Entscheidend ist der Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders. Dem nächsten Angehörigen des möglichen Organ- oder Gewebespenders steht folglich kein eigenes Entscheidungsrecht zu. Er ist vom Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme vorgenommen werden soll, nur darüber zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist."