Organspende:Was Schweigen bedeutet

Werden die Angehörigen entmündigt? Patientenschützer protestieren gegen Spahns Pläne für eine Widerspruchslösung. Auch aus den Reihen der Grünen gibt es Widerstand.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Als Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zusammen mit Abgeordneten aus mehreren Fraktionen Anfang April eine Neuregelung der Organspenden präsentierten, da bemühten sie sich, die Sorgen der Menschen gegen die Einführung einer Widerspruchslösung gleich zu zerstreuen. "Das ist eine sehr sichere Lösung", sagte Karl Lauterbach, "denn wir führen eine doppelte Widerspruchslösung ein".

Den ersten Widerspruch gegen eine Organspende, so die Idee, könne jeder Patient beim Arzt in ein Register eintragen lassen. Der zweite Widerspruch käme zum Tragen, wenn ein Mensch am Lebensende nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Dann könne "ein Angehöriger oder jemand, der offensichtlich dem Verstorbenen sehr nahe stand" erklären, "dass der Betroffene seinen Willen geäußert hat und dass er darauf hingewiesen hat, er wolle nicht spenden", sagte Lauterbach.

Doch diese zweite Variante stößt bei der Deutschen Stiftung für Patientenschutz auf Kritik. "Anders als bislang spielt die Meinung der Angehörigen keine Rolle mehr", sagt deren Vorstand Eugen Brysch. Bereits heute gibt es einen Paragrafen im Transplantationsgesetz, der regelt, wie Ärzte die Angehörigen befragen müssen, wenn es keinen Spenderausweis gibt. Wenn der Familie keine Erklärung des Betroffenen bekannt ist, liegt die Entscheidung jetzt beim Angehörigen. Er soll nach dem "mutmaßlichen Willen" des Verstorbenen handeln.

Der "mutmaßliche Wille" eines Menschen wird heute auch dann wichtig, wenn ein schwer kranker Mensch keine Patientenverfügung abgeschlossen hat. In diesem Fall soll sein Betreuer den mutmaßlichen Willen "aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermitteln", heißt es im Gesetz: "Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen". Doch in dem Vorschlag von Spahn und Lauterbach ist von einer solchen abgewogenen, auf den Wertvorstellungen eines Menschen beruhenden Entscheidung der Familie keine Rede mehr. Angehörige sollen nur noch gefragt werden, ob ein "schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille" bekannt ist - also eine klar formulierte Äußerung des Verstorbenen zu Lebzeiten. "Es ist aber falsch, die Angehörigen zu reinen Wissensübermittlern abzuwerten", sagt Brysch. "Schweigen bedeutet nicht Zustimmung".

Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther bemängelt diese und andere Änderungen im Transplantationsgesetz, mit der die Vertreter der Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden erhöhen wollen. So werde die "ergebnisoffene Beratung", die heute für Kassen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verpflichtend ist, gestrichen. Sie sollen nur noch über "Rechtsfolgen" und "möglichen Nutzen" informieren. Statt "alle fünf Jahre" sollen Kassen nur noch "regelmäßig" aufklären. Ob das per Brief geschehen soll oder ob eine einfache Webseite genügt, bleibt unklar. "Dadurch ist es sehr wahrscheinlich, dass Menschen zukünftig nicht wissen, welche Bedeutung ihr Schweigen hat", sagt Kappert-Gonther. In einer Gewissensentscheidung will sie gegen die Widerspruchslösung stimmen.

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