Süddeutsche Zeitung

Organspende:Gut zureden statt auf Widerspruch warten

  • Abgeordnete aus mehreren Fraktionen präsentieren einen neuen Vorschlag zur Organspende.
  • Demnach sollen Bürger jedes Mal, wenn sie ihren Personalausweis verlängern, von Mitarbeitern der kommunalen Ämter darauf angesprochen werden, ob sie nach dem Tod Organe spenden wollen.
  • Die Initiative ist weniger radikal als der gemeinsame Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach. Ihnen zufolge soll jeder, der nicht widerspricht, als potenzieller Spender gelten.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Viel und oft reden, wenn man etwas erreichen will - dass diese Strategie hilft, habe das letzte Jahr gezeigt, sagt die Gesundheitspolitikerin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus. Denn 2018 sei sehr viel über Organtransplantation geredet worden, und prompt sei die Zahl der Spender gestiegen.

Aschenberg-Dugnus will deshalb dafür sorgen, dass Bürger künftig öfter über das Organspenden sprechen müssen, beim Arzt zum Beispiel, auf dem Amt oder im Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein. Zusammen mit einer Abgeordnetengruppe aus mehreren Fraktionen, zu der auch die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock und die Linken-Chefin Katja Kipping gehören, stellte sie am Montag im Haus der Bundespressekonferenz einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Demnach sollen Bürger jedes Mal, wenn sie ihren Personalausweis verlängern, von Mitarbeitern der kommunalen Ämter darauf angesprochen werden, ob sie nach dem Tod Organe spenden wollen. Falls dem so ist, sollen sie sich in ein Online-Register eintragen - gleich vor Ort oder zu Hause am eigenen Computer oder Smartphone. Der heutige Organspendeausweis und die Patientenverfügung sollen ebenfalls erhalten bleiben.

Ärzte sollen künftig in ihrer Ausbildung besser zum Thema Organspende geschult werden, um Patienten kundig beraten zu können

Wenn sich die Angaben in den Formularen unterscheiden, soll das aktuellste Statement gelten. Im Zweifel soll der Arzt nach dem Tod eines Menschen die nächsten Angehörigen befragen müssen. Sie sind es auch, die entscheiden, wenn ein Patient seinen Willen überhaupt nicht niedergelegt hat. Hausärzte sollen dafür bezahlt werden, wenn sie ihre Patienten, "bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen", heißt es in dem Entwurf. Auch in ihrer Ausbildung sollen Ärzte künftig besser zu dem Thema geschult werden, damit sie ihre Patienten kundig beraten können.

Es sei wichtig, sagte Baerbock bei der Pressekonferenz, dass sich die Bürger in jeder Lebenslage noch einmal umentscheiden könnten. Sie persönlich denke an ihre Kinder. Je nach dem, ob diese noch klein oder schon volljährig seien, empfinde sie etwas anderes bei der Vorstellung, dass ihr nach dem Tod das Herz entnommen werde. Auch die CDU-Politikerin Karin Maag sprach über ein privates Erlebnis, das sie zum Nachdenken gebracht habe: den Tod ihres Bruders.

Aschenberg-Dugnus sagte, sie wolle ihre Familie vor dieser schweren Entscheidung an ihrem Lebensende schützen. Wie die Gründe jedes Einzelnen auch sein mögen: "Ich wünsche mir eine gesellschaftliche Debatte", sagte sie. Noch vor der Sommerpause wollen die Abgeordneten im Bundestag in einer Gewissensentscheidung ohne Fraktionsdisziplin über eine Neuregelung der Organspenden abstimmen.

Nach Spahns Entwurf kommt jeder als Spender infrage, der nicht ausdrücklich widerspricht

Anfang April hatten bereits CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und mehrere andere Abgeordnete einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Widerspruchslösung bei der Organspende vorsieht: Wenn es nach ihnen ginge, würde grundsätzlich jeder als Spender infrage kommen, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. So wurde in den vergangenen Monaten tatsächlich viel über das Spenden diskutiert - vor allem aber über diese radikalere Idee. Auch am Montag arbeitete sich die Gruppe am Vorschlag von Spahn und Lauterbach ab. Kipping sagte, sie habe verfassungsrechtliche Zweifel an der Widerspruchslösung. Baerbock kritisierte, nach Spahns Konzept würden die Menschen nicht oft genug informiert.

Schon im Vorfeld der Pressekonferenz hatte es in dieser Gruppe Unmut darüber gegeben, dass Spahn mit der Präsentation seines eigenen Entwurfs vorgeprescht war. Für den Gesetzestext von Baerbock und Kipping hatte das Gesundheitsministerium wesentlich länger gebraucht als für den Text des Hausherrn. Spahn hatte damals argumentiert, dass die Medien auf diese Weise mehrmals über Organspenden berichten würden, was der öffentlichen Debatte guttäte.

Jedoch berichteten an diesem Montag viele Zeitungen stattdessen groß über Spahns Gesetzentwurf zur Impfpflicht. Den hatte er just am Tag zuvor vorgestellt. Auch das sorge für Irritationen, heißt es aus dem Umkreis der Abgeordneten. Spahn trat am Montag auch selbst vor die Presse. "Uns eint das Ziel", sagte er in die eilig einbestellten Kameras, nämlich mehr Aufmerksamkeit für Organspenden

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SZ vom 07.05.2019/bepe
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