Der Bundestag steht vor einer neuen Debatte über die Organspende. Eine überparteiliche Gruppe von Bundestagsabgeordneten legte am Donnerstag einen Gesetzentwurf vor, der einen „Paradigmenwechsel“ in der Transplantationsmedizin und mehr Spender bringen soll. Um die Zahl der lebensrettenden Transplantationen zu erhöhen, verlangen die Initiatoren Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung. Danach würde künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, der dem nicht widersprochen hat. Derzeit ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.
Laut Gesetzentwurf soll allein der Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders entscheidend sein. Den Angehörigen stünde kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, die mögliche Spenderin oder der mögliche Spender ist minderjährig oder hat keine eigene Erklärung abgegeben. Geplant sind unter anderem auch Aufklärungskampagnen und Anschreiben an alle Bürger über 18 Jahren, um über die Neuregelung zu informieren. Dittmar sagte: „Wir lassen niemanden im Unklaren.“ Aus dem Sonderfall einer Organspende solle der Normalfall werden. In fast allen europäischen Ländern sei die Widerspruchslösung Standard.
Angehörige stimmen oft nicht zu
Connemann betonte, alle bisherigen Maßnahmen hätten nicht zu höheren Zahlen geführt. Viele Menschen müssten sterben, weil ein Spenderorgan nicht rechtzeitig zur Verfügung stand. Auch bei der Widerspruchslösung werde niemand zu einer Organspende gezwungen. Der Neurologe Armin Grau sagte, die Zustimmung der Bundesbürger zur Organspende liege bei über 80 Prozent. Aber nur 45 Prozent der Bürger hätten ihre Haltung auch dokumentiert. Wenn dann Angehörige im Fall der Fälle über eine Spende entscheiden müssten, ergebe das nur bei 23 Prozent ein Ja.
Am Mittwoch hatte eine andere Gruppe von Abgeordneten die Widerspruchsregelung heftig kritisiert und von einem Eingriff in Grundrechte gesprochen. Eine Widerspruchsregelung sei weder geeignet, die Zahl der Organspenden nachhaltig zu erhöhen, noch mit grundlegenden ethischen und rechtlichen Prinzipien vereinbar. Die interfraktionelle Gruppe um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) erklärte, Deutschland benötige zwar mehr Organspenden. Der Weg dorthin müsse jedoch über Freiwilligkeit, bessere Aufklärung und vereinfachte Dokumentationsmöglichkeiten führen.
Die Deutschen sind auf Organe aus dem Ausland angewiesen
Entscheidend sind aus Sicht dieser Abgeordnetengruppe gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung sei mit rund 85 Prozent sehr hoch, der Wille werde aber zu selten dokumentiert. Das 2024 eingerichtete Organspenderegister erschwert ihrer Ansicht nach mit unnötigen technischen Barrieren eine Eintragung. Gleichzeitig sei eine ursprünglich vorgesehene niedrigschwellige Möglichkeit, den Spendewillen etwa in Bürgerämtern zu dokumentieren, inzwischen wieder entfallen. Dadurch sei der Zugang für viele Menschen eher komplizierter geworden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete eine Widerspruchsregelung als verfassungswidrig. „Denn wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er betonte, eine Widerspruchslösung würde erheblich in die körperliche Unversehrtheit eingreifen. „Schließlich müssen vor der Feststellung des Hirntods medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden.“
Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden im europaweiten Vergleich seit Jahren am unteren Ende der Tabelle. Im vergangenen Jahr spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe – die höchste Zahl seit 2012. Bundesweit konnte so 3150 Patientinnen und Patienten eine bessere Lebensqualität oder ein Weiterleben ermöglicht werden. Gleichzeitig warteten Ende 2025 weiter 8199 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Bundesrepublik ist auf Organe aus dem Ausland angewiesen.

