Süddeutsche Zeitung

Organspende-Debatte im Bundestag:Widerspruch oder aktive Entscheidung?

  • Der Bundestag debattiert in erster Lesung über die Regelung der Organspende.
  • Zwei Gesetzesentwürfe liegen dazu vor - von jeweils fraktionsübergreifenden Lagern.

Von Christina Berndt

Darf der Staat die Bürger dazu zwingen, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen? Gibt es eine moralische Pflicht, sich Gedanken über eine Organspende zu machen? Oder gar eine Pflicht, einer möglichen Spende zuzustimmen?

Mit solchen schwierigen ethischen Fragen setzt sich der Bundestag am Mittwoch auseinander, wenn er in erster Lesung über die Regelung der Organspende debattiert. Zwei Gesetzesentwürfe liegen dazu vor. Dass es keine einfachen Antworten auf die Fragen gibt, zeigt schon der fraktionsübergreifende Charakter der Entwürfe, die beide von Abgeordneten aus verschiedenen politischen Lagern stammen.

Der erste Gesetzentwurf stammt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Er würde das Transplantationsrecht so stark reformieren wie keines zuvor. Der Entwurf sieht eine Widerspruchslösung vor: Jeder Bürger wäre demnach automatisch Organspender, wenn er einen vollständigen und irreversiblen Hirnfunktionsausfall, den "Hirntod", erleidet. Wer das nicht möchte, muss zu Lebzeiten aktiv widersprechen und dies in ein Register eintragen lassen.

Das Prozedere der Gesetzgebung ist umstritten

Das Vorhaben hat bei Ärzten und Patienten viel Zustimmung erfahren, wird aber auch heftig kritisiert. Eine solche Widerspruchslösung greife in die Selbstbestimmungsrechte ein - und das auch noch bei einem so sensiblen Thema, sagt etwa die Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock. Gemeinsam mit der Linken-Chefin Katja Kipping, den Unions-Gesundheitspolitikern Karin Maag (CDU) und Stephan Pilsinger (CSU) sowie Hilde Mattheis (SPD) und Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) hat sie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der - wie bisher - auf eine aktive Entscheidung setzt.

Den Unterschied zwischen den beiden Entwürfen fasste Kipping so zusammen: "Wir wollen, dass möglichst viele Menschen sich bewusst für ein Ja entscheiden"; Spahn wolle hingegen, dass möglichst wenige "Nein" sagten. Die Gruppe hat auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Widerspruchslösung. "Schweigen als Willenserklärung umzudeuten, das kennt das deutsche Recht nicht", sagt Aschenberg-Dugnus. Unterstützt wird die Zustimmungslösung von der katholischen wie der evangelischen Kirche sowie der Stiftung Patientenschutz: Die Organspende müsse freiwillig bleiben, Zudem müsse offen darüber geredet werden, dass die Spende den Sterbeprozess verändere, was bei vielen Menschen Angst und Unsicherheit auslöse.

Auch das Prozedere der Gesetzgebung ist umstritten. Viele Abgeordnete hätten, statt gleich über neue Gesetze zu diskutieren, lieber abgewartet, ob die Anfang April beschlossene Neuordnung der Organspende die Spenderzahlen steigen lässt und damit den Tod auf der Warteliste verhindert. Das damals beschlossene Gesetz soll die Strukturen in der Transplantationsmedizin verbessern. Diese gelten unter Fachleuten als das wesentliche Hemmnis für höhere Spenderzahlen.

So engagieren sich Kliniken oft wenig für die Organspende und melden potenzielle Spender nicht. Das soll das Gesetz verändern und sieht unter anderem eine bessere Vergütung der Ärzte und Kliniken sowie die Einsetzung von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern vor. Ob diese Veränderungen greifen, wollen Spahn und Lauterbach aber nicht abwarten. Ohne die Widerspruchslösung werde sich an der schlechten Situation für die Patienten nichts ändern, sagte Lauterbach mit Blick auf frühere Bestrebungen, die Spenderzahlen zu erhöhen: "Wir werden dann nur eine weitere Ehrenrunde drehen."

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SZ vom 26.06.2019/dit
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