Organklage:AfD scheitert in Karlsruhe

Die Partei wollte die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel prüfen lassen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die AfD-Fraktion im Bundestag ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle hat drei Anträge der AfD einstimmig als unzulässig verworfen. Mit ihrer Organklage machte die AfD geltend, die Kanzlerin habe im Herbst 2015 Rechte des Bundestags verletzt. Denn an der Entscheidung, Flüchtlinge ins Land zu lassen, hätte auch das Parlament beteiligt werden müssen - zumindest, soweit dabei "politische Grundentscheidungen" betroffen seien. Alle wesentlichen Fragen hätten aus Sicht der AfD in einem "Migrationsverantwortungsgesetz" normiert werden müssen. Die Verfassungsrichter entdeckten hier freilich einen Widerspruch im Vorbringen der AfD, und zwar deshalb, weil sie klar erklärt hatte, sie selbst werde "am allerwenigsten" ein solches Gesetz initiieren. Die AfD halte also einerseits ein solches Gesetz für notwendig, wolle aber andererseits nicht daran mitwirken, hielten die Richter fest. Damit sei klar, dass es der Fraktion nicht um die Rechte des Bundestags ging, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns. Dies aber sei im Verfahren der Organklage gerade nicht vorgesehen: Sie diene allein der Durchsetzung von Rechten des Bundestags und sei keine "objektive Beanstandungsklage".

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