Die CDU hat der Ampelkoalition gerade ihre bisher größte Niederlage beigebracht: Mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts hat sie die Verabschiedung des Heizungsgesetzes verhindert. Es ist ein Moment, in dem man erwarten dürfte, dass Mario Czaja triumphiert. Der Mann ist CDU-Generalsekretär - da gehört es zum Jobprofil, besonders laut auf eigene Erfolge hinzuweisen. Doch Czaja gibt sich überraschend nachdenklich, er rechtfertigt sich beinahe. Ein derartiger Gang nach Karlsruhe müsse "eigentlich eine Ausnahme bleiben - das parlamentarische Verfahren gehört ins Parlament und nicht vor die Gerichte", sagt der Generalsekretär der Süddeutschen Zeitung. Der Ampel fehle "es an Respekt vor den Aufgaben des Bundestags, der Volksvertretung - deshalb müssen wir eben manchmal auch diesen Weg nach Karlsruhe gehen".
Karlsruhe und Berlin:Im Zweifel klagen
Heizungsgesetz, Wahlrecht, Nachtragshaushalt: Die Union ruft gerne das Bundesverfassungsgericht an, wenn sie nicht mehr weiterkommt. Wird Karlsruhe zum verlängerten Arm der Opposition?
Von Boris Herrmann und Robert Roßmann, Berlin
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