Opfer des Nationalsozialismus:Deutschland stockt Entschädigung an Holocaust-Überlebende auf

Deutschland erhöht seine finanzielle Unterstützung für jüdische Holocaust-Überlebende auf knapp 800 Millionen Euro. Auch Bewohner offener Ghettos sollen erstmals Zahlungen erhalten.

Deutschland stellt Holocaust-Überlebenden mehr finanzielle Hilfe zur Verfügung. Das Finanzministerium hat sich in Verhandlungen mit der Jewish Claims Conference (JCC) bereit erklärt, in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 772 Millionen Euro für die häusliche Pflege von Überlebenden des Holocausts zu zahlen.

Im kommenden Jahr wird Deutschland dem Entschädigungsfonds zufolge 142 Millionen Euro Rentenzahlungen leisten, zwölf Millionen mehr als noch 2013. In den folgenden Jahren wird die Hilfe dann schrittweise aufgestockt: 205 Millionen Euro sollen der Organisation zufolge im Jahr 2015 gezahlt werden, bis 2017 dann jeweils fünf Millionen mehr. Das Geld soll etwa 56.000 Juden in 46 Staaten zugutekommen.

"Wir sehen Deutschlands anhaltende Bereitschaft, seine historische Verpflichtung gegenüber Holocaust-Opfern zu erfüllen. Dadurch können sie in ihren letzten Lebensjahren darauf vertrauen, dass wir ihnen ein Leben in Würde zusichern", sagte Stuart Eizenstat, der für die JCC mit dem Finanzministerium verhandelt hatte. Er betonte, dass die deutsche Leistung angesichts der Haushaltseinsparungen beachtlich sei.

Ghetto-Bewohner erhalten Geld

Zudem vereinbarte die JCC mit Deutschland, die Entschädigungskriterien zu ändern. 2000 bis 3000 Holocaust-Überlebende, die in sogenannten offenen Ghettos leben mussten, sollen ab dem Jahr 2014 Rentenzahlungen enthalten. Insgesamt wird dies bis zu elf Millionen Euro an Mehrkosten ausmachen. Ghetto-Bewohner mussten während der Nazidiktatur zahlreiche Schikanen über sich ergehen lassen. Sie mussten Ausgangssperren erdulden, wurden überwacht, drangsaliert und verpflichtet, den gelben Davidstern zu tragen.

Im Sommer 2014 wollen die JCC und das Finanzministerium darüber verhandeln, ob auch Juden, die den Holocaust in ihrer Kindheit überlebt haben, Entschädigungen erhalten sollen.

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