Das G-10-Gesetz ist das Gesetz, mit dem das eigentlich unverletzliche Grundrecht nach Artikel 10 Grundgesetz beschränkt werden kann. Dieses Gesetz erlaubt den deutschen Geheimdiensten zum "Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" weitreichende Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis, also auch in die Datenleitungen des Internets.
Von solchen "Beschränkungen" ist im Grundgesetz tatsächlich die Rede; nicht die Rede ist aber dort von Tricksereien, Irreführungen und Manipulationen. Schon gar nicht steht da das derbe Wort, das auf einen hinteren Körperteil Bezug nimmt. Genau zu diesem Zweck aber wird offenbar das G-10-Gesetz eingesetzt.
Der Wesensgehalt des Artikels 10, Fernmeldegeheimnis, ist zerstört
Die Erkenntnisse über die Aktion "Eikonal" zeigen, dass das G-10-Gesetz von den Geheimdiensten genutzt wird wie ein Generalschlüssel, wie ein Einbruchswerkzeug: Man sperrt damit auf, was man aufsperren will. Der BND schleift sich das G-10-Gesetz mit Billigung des aufsichtsführenden Kanzleramts so zurecht, wie es gerade passt. In den Jahren 2004 bis 2008 zapfte er damit den Internet-Knoten Frankfurt an, versuchte dann die Daten der Deutschen zu löschen, was aber nicht gelang, leitete die Daten an die NSA weiter, scherte sich wenig darum, ob und wie dort deutsches Recht eingehalten und was mit der Lieferung geschieht.
Wer kontrolliert, wer prüft einen solchen Fehlgebrauch des G-10-Gesetzes? De facto niemand. Irgendwann kommt der Massenzugriff ans Licht der Öffentlichkeit. Was passiert dann? Nichts. Die zuständigen Politiker üben sich in Schwindeleien und tun so, als sei nicht ihr Tun und das der Geheimdienste, sondern dessen Aufdeckung verfassungswidrig. Offenbar wurde bislang nicht einmal das Parlamentarische Kontrollgremium vom Projekt "Eikonal" informiert.
Exklusiv Späh-Affäre:BND leitete Daten von Deutschen an NSA weiter
Das Ausmaß der geheimen Kooperation zwischen Bundesnachrichtendienst und NSA ist noch umfangreicher als bislang bekannt. Jahrelang zapfte der deutsche Geheimdienst am Knotenpunkt in Frankfurt das Internet an - und gab dann auch geschützte Informationen an die USA weiter. Das zeigen streng geheime Dokumente der Operation "Eikonal".
Die rechtstaatliche Kontrolle existiert nicht
Kontrollgremium und G-10-Kommission sollen bei geheimdienstlichen Eingriffen in Grundrechte an die Stelle der Gerichte treten, um Recht und Gesetz zu garantieren. Weil die Bürger von den geheimdienstlichen Grundrechtseingriffen ja grundsätzlich nichts erfahren, können sie grundsätzlich auch nicht den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Also soll das Kontrollgremium dafür sorgen, dass die Aktionen der Geheimdienste rechtsverträglich sind. So will es das Grundgesetz.
Aber das funktioniert hinten und vorne nicht. Weil das so ist, weil sich fortlaufend zeigt, dass die von der Verfassung gebotene rechtsstaatliche Kontrolle praktisch nicht existiert, ist das G-10-Gesetz verfassungswidrig. Dieses Gesetz gibt es seit 1968. Die Bedenken gegen dieses Gesetz sind in den 46 Jahren nicht ausgeräumt, sondern durch zahlreiche Änderungen noch verschärft worden.
"In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." So steht es im Grundgesetz. Das gilt auch für die Geheimdienste, das gilt auch für das Kanzleramt, das die Geheimdienste zu beaufsichtigen hat. Der Wesensgehalt des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz ist offensichtlich nicht nur angetastet, er ist schon ziemlich zerstört.