Süddeutsche Zeitung

Nach Vertragsverletzungsverfahren:EU-Kommission verklagt Österreich wegen Kindergeld-Regeln

Familien aus Ländern wie Polen und Ungarn, deren Kinder in der Heimat leben, erhalten wegen geringer Lebenshaltungskosten weniger Geld. Das sei diskriminierend. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Die österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen aus Sicht der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Deshalb verklagt die Brüsseler Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof, wie eine Sprecherin sagte. Die Regelung sei diskriminierend.

Österreich hatte 2018 beschlossen, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. Die seit 2019 geltende Indexierung führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben. Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparungen von etwa 100 Millionen Euro.

Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruch mit EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.

Der Mechanismus verstoße gegen "die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben", teilte die EU-Kommission mit. Die Indexierung gelte nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist.

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