Österreich:Für das Kindeswohl

Österreich: Der heutige Bundeskanzler Karl Nehammer (links) und sein Nachfolger als Innenminister, Gerhard Karner, bei der Amtsübergabe im Dezember 2021.

Der heutige Bundeskanzler Karl Nehammer (links) und sein Nachfolger als Innenminister, Gerhard Karner, bei der Amtsübergabe im Dezember 2021.

(Foto: Hans Punz/dpa)

Vor zwei Jahren wurde in Österreich die damals zwölf Jahre alte Tina nach Georgien abgeschoben - allen Protesten zum Trotz. Wie sich später herausstelle, war das Vorgehen rechtswidrig. Wie geht es der Schülerin heute?

Von Cathrin Kahlweit

Wenn man heute, fast auf den Tag zwei Jahre nach der martialischen Aktion am 28. Januar 2021, die Stichworte "Tina, Abschiebung, Georgien" googelt, dann erscheinen fast ausnahmslos Berichte darüber, dass diese Abschiebung "rechtswidrig" war. Der damalige Innenminister und heutige Kanzler Karl Nehammer hatte die damals zwölfjährige Tina und ihre Familie trotz Massenprotesten und einer zehntausendfach unterschriebenen Petition außer Landes bringen lassen. Dass die Abschiebung zweifelsfrei rechtswidrig war, besagte erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dann ein höchstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Die Gründe (Kindeswohl, gut integriert, mangelnde Recherche der Behörden und ungenutzter Ermessensspielraum des Ministers) sind gut dokumentiert.

Nicht nur in Österreich ist es Alltag, dass abgelehnte Asylbewerber und ihre Kinder mit Polizeigewalt in Abschiebezentren verbracht und dabei oft ein zweites Mal traumatisiert werden. In diesem Fall war es aber vor allem der Umgang der ÖVP-Minister mit dem Fall, der Empörung auslöste. Nehammer sagte, hätte er anders entschieden, hätte er Amtsmissbrauch begangen. Zu Unrecht, wie mittlerweile bekannt ist. Sein Nachfolger Gerhard Karner sieht in der Entscheidung vom Januar 2021 "keinen Fehler" und findet, die Asylbehörde hätte "so oder so entscheiden können."

Tina ist mit einem Schülervisum zurück in Österreich und lebt heute bei einer Gastfamilie, es gehe ihr gut, sagt ihr Anwalt, Wilfried Embacher. Wenn man ihn fragt, welches Fazit er anlässlich des unerfreulichen Jahrestags aus den Ereignissen um eine seiner unfreiwillig prominentesten Mandantinnen zieht, bekommt man Juristisches und Emotionales zu hören. Und Dankbarkeit.

Das Heimweh von Tina hat den Anwalt angetrieben

Es freue ihn, sagt Embacher, dass es möglich sei, auch in einer politisch extrem schwierigen Lage Recht durchzusetzen. Und: Er habe noch nie "so viel fehlende Einsicht in ein verlorenes Verfahren erlebt". Bis heute macht es den Asylanwalt fassungslos, dass beide Nehammer und Karner "nicht in erster Linie als Behördenvertreter, sondern als Politiker argumentiert" hätten.

Was ihn motiviert hat? Dass Tina immer deutlich gemacht habe, wie sehr sie "nach Hause", zurück nach Wien, wolle. Ihr Heimweh habe ihn angetrieben. "Wenn es eine persönliche Beziehung zu Mandanten gibt, ist vieles leichter." Auch der Rückhalt von Tinas heutiger Gastfamilie sei eindrucksvoll gewesen; diese hätten während Tinas Zeit in Georgien "die Türen immer offen gehalten". Das Kindeswohl, auch das sein Fazit, sei heute sei als Bestandteil des Abschiebungsrechts sehr viel präsenter. Darauf ist er sogar "ein bisschen stolz".

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