Oberverwaltungsgericht hat entschieden:Parteijugend bekommt kein Geld mehr

Die gute Nachricht für Familienministerin Schröder: Sie muss der Jugendorganisation der Linkspartei weiterhin kein Geld zahlen. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht die Zuschüsse ihres Ministeriums an die Jugendverbände aller Parteien für rechtswidrig erklärt.

Die bisherige Finanzierung von Jugendorganisationen der Parteien durch den Bund ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtswidrig. Das Gericht beendete mit seiner Entscheidung den jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Familienministerium und der Linksjugend Solid.

Vorstellung des 8. Familienberichts der Bundesregierung

Zweifelhafter Erfolg: Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) darf der Linksjugend Solid zwar auch künftig Fördermittel verweigern, dafür gehen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg jetzt auch die anderen Jugendverbände leer aus.

(Foto: dapd)

Traditionell fördert das Haus von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Nachwuchsverbände der im Bundestag vertretenen Parteien - mit einer Ausnahme: die Jugendorganisation der Linkspartei, Solid, ging bislang leer aus. Dies wird auch weiterhin so bleiben. Allerdings werden auch die anderen Jugendverbände künftig kein Geld mehr erhalten. Ob bereits gezahlte Gelder eventuell zurückerstattet werden müssen, sei einer Gerichtssprecherin zufolge nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.

Bisher wurden die Zuwendungen an die Jugendorganisationen lediglich im Haushaltsgesetz des Bundes von 2006 nachgewiesen. Nach Ansicht des OVG reiche diese nicht als gesetzlicher Rahmen aus. Das OVG ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zu. (OVG 6 B 19.11)

Das Haus von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte den jungen Linken Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan bislang mit der Begründung verweigert, die Organisation Solid stehe nicht eindeutig auf dem Boden des Grundgesetzes. Das Ministerium stützte sich in seiner Argumentation insbesondere darauf, dass Solid mehrfach im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde.

Das OVG änderte mit seinem Urteil einen Spruch des Verwaltungsgerichtes Berlin aus dem Jahr 2009, das die vom Ministerium geäußerten Zweifel hinsichtlich der Verfassungstreue von Solid für nicht berechtigt hielt. Das Gericht hatte das Bundesministerium dazu verpflichtet, über seine Ablehnung erneut zu entscheiden. Dagegen legte das Ministerium Berufung ein.

Die Richter der zweiten Instanz ließen nun offen, ob der vom Bundesjugendministerium angelegte Maßstab bei der Verteilung der Gelder an die Nachwuchsorganisationen der Parteien rechtmäßig und ob die Zweifel an der Grundgesetzestreue von Solid tragfähig seien. Entscheidend sei, dass "Zuwendungen an Jugendorganisationen politischer Parteien in dem hier in Rede stehenden Umfang einer speziellen gesetzlichen Grundlage" bedürften, heißt es in dem Urteil.

"Schwerwiegendes Eigentor"

Bislang war die Regelung folgendermaßen: Das Ministerium förderte die politische Bildungsarbeit der Parteijugend jährlich mit einem Volumen von mehr als einer Million Euro. So erhielten die Jugendorganisationen der Union und der SPD 2011 jeweils etwa 400.000 Euro. Den Pendants von FDP und den Grünen flossen jeweils etwa 150.000 Euro zu. Das Ministerium folgte dabei in der Regel einem Verteilvorschlag des Rings politischer Jugend (RPJ), einem Organisationsgremium der Jugendverbände.

Solid hatte vor Gericht seit Jahren um die Gleichbehandlung mit den anderen Jugendorganisationen gekämpft. In einer Mitteilung der Organisation hieß es, Ministerin Schröder und die Junge Union der CDU habe "mit ihrer politisch motivierten Ausgrenzung eines unbequemen Jugendverbandes ein schwerwiegendes Eigentor geschossen". Die JU hatte 2007 als einzige Jugendorganisation ihr Veto gegen die Aufnahme von Solid in den RPJ eingelegt. Der Fraktionschef der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, forderte eine zügige Neuregelung des Parteiengesetzes, mit der eine Förderung der politischen Bildungsarbeit durch die Jugendverbände gesetzlich geregelt und gewährleistet werde.

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