NSU-Prozess:Zwischen den Zeilen

Im NSU-Prozess beschlagnahmt das Gericht einen privaten Brief von Beate Zschäpe - er könnte Schlüsse darauf erlauben, ob sie wie behauptet Mitläuferin oder doch eine Mittäterin war. Die Verteidigung wehrte sich letztlich erfolglos dagegen, dass der Brief verlesen wurde.

Von Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm

Sie hat sich als schwache Frau dargestellt, als eine, die ganz auf ihre Gefährten angewiesen war und nicht die Kraft hatte, sich von ihnen zu lösen: Vor genau einem Jahr hat sich die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, zum ersten Mal geäußert - das Bild, das sie von sich zeichnete, beschäftigt seitdem das Gericht. War sie wirklich nur die Hausfrau, die ihren Männern die Wäsche machte, aber nichts wusste von den Morden - so wie sie sagte? Oder war sie eine selbstbewusste Mittäterin des NSU, gleichberechtigt mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wie die Anklage findet?

Nun will das Gericht dieser Frage mit einem ungewöhnlichen Schritt auf den Grund gehen: Es hat einen Brief beschlagnahmt, den Zschäpe im Jahr 2013 aus der Haft heraus an einen früheren Neonazi schrieb, der wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in Bielefeld in Haft saß.

Dieser Brief hat es in sich. Zschäpe zeigt sich darin dominant und selbstbewusst, sie weist ihren Brieffreund in die Schranken und gibt sich ganz anders als das arme Hascherl, als das ihre neuen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert sie zeichnen. Sie schreibt dem Mann, er habe in ihr "seine Meisterin" gefunden. Sie fügt hinzu: Übersteigerte Illusionen seien etwas "für dumme Gänse", sie hingegen habe den "nötigen Durchblick" und es liege ihr nicht, jemanden im Stich zu lassen. Die Umstände müssten denn auch mehr als verfahren sein, damit sie jemanden "im Dreck liegen" lasse.

In dem Schreiben zeigt sich die Angeklagte dominant und selbstbewusst

Das alles lässt tief blicken. Offenbar sieht auch das Gericht das so. Es setzte sich mit der Beschlagnahme über alle Einwände von Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hinweg, die darin eine Verletzung von Zschäpes Persönlichkeitsrechten sehen, denn sie flirtet darin und beschreibt ihren Gemütszustand. Das Gericht beschloss nun, der Brief sei wichtiger als Zschäpes Recht auf Privatsphäre. "Das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und die gerichtliche Wahrheitsfindung überwiegen das Persönlichkeitsrecht von Beate Zschäpe und ihres Brieffreunds", erklärte das Gericht in seinem Beschluss. Der wichtigste Satz darin lautet: Aus dem Brief ließen sich Rückschlüsse auf die Persönlichkeit Zschäpes ziehen, "insbesondere zu ihrem Selbstverständnis, ihrer Selbstständigkeit und zu ihrem Verhalten zu Dritten" - also alles, was für die Beurteilung ihrer Rolle im NSU von Bedeutung ist. Und das Gericht geht noch weiter: Die Selbstbeschreibung könne für ihre potenzielle Mitwirkung bei den angeklagten Taten von Bedeutung sein. Das hatten auch eine Reihe von Nebenklägern um Alexander Hoffmann so gesehen, die beantragt hatten, den Brief zu verlesen. Das Gericht sieht das ähnlich. In dem Brief kämen "zeitüberdauernde Persönlichkeitsmerkmale" von Zschäpe zum Vorschein. "Der Angeklagten liegen schwerwiegende Staatsschutzdelikte zur Last, für deren Beurteilung die Persönlichkeit der Angeklagten von Bedeutung ist. Der Brief ist geeignet, die Angaben der Angeklagten hinsichtlich ihrer Persönlichkeit zu überprüfen." Das Gericht rechtfertigte die Beschlagnahme damit, dass Zschäpe gewusst habe, dass ihre Briefe kontrolliert werden. Der Brief sei auch kein tagebuchartiges Selbstgespräch wie ihre Verteidiger einwandten. Sie widersprachen am Donnerstag erneut der Verlesung des Briefes.

An diesem Tag lieferte Zschäpe nun auch die lang erwartete Antwort auf die Frage des Gerichts zum Mordfall Peggy. "Frau Zschäpe, verfügen Sie über Informationen über Peggy Knobloch, die Sie nicht aus den Medien haben?", hatte der Senat sie vor sechs Wochen gefragt. Zschäpes Antwort ist die kürzestmögliche: "Nein." Mitte Oktober war eine DNA-Spur von Böhnhardt am Ablageort der Leiche von Peggy gefunden worden. Ob es sich um eine echte Spur oder ein Versehen der Ermittler handelt, ist noch unklar.

Der DNA-Fund hat den Blick auf kinderpornografische Bilder gelenkt, die auf der Festplatte eines Computers in der letzten Wohnung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt entdeckt wurden. Der Computer stand unter dem Hochbett in Zschäpes Zimmer. Auf einem Bild ist laut Bundeskriminalamt der Missbrauch eines Jungen durch eine Frau zu sehen, auch auf einem zweiten Bild missbraucht eine Frau ein Kind, auf einem weiteren umarmt ein Mann ein Mädchen. Unter dem Bild ist die Internetadresse einer Pornoseite vermerkt. Wann die Bilder heruntergeladen wurden, ist unbekannt. "Wer nutzte den PC?", hatte der Richter gefragt. Über ihren Anwalt teilte Zschäpe nun mit: "Der PC wurde sowohl von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als auch von mir genutzt. Jeder von uns hatte Zugriff."

Von den Bildern will sie erst im Prozess erfahren haben. Die Existenz von Kinderpornos auf dem Rechner erklärte sie damit, dass Mundlos den Computer aus gebrauchten Einzelteilen zusammengebaut habe. Sie will nahelegen, dass die Bilder von einem Unbekannten auf der Festplatte gespeichert wurden.

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