NSU-Prozess:Zschäpes Verteidiger will JVA-Beamtin als Zeugin hören

NSU-Prozess - Fortsetzung

Beate Zschäpe nimmt im Gerichtssaal den Platz zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (l.) und Mathias Grasel (r.) ein.

(Foto: dpa)

Sie soll Auskunft über Zschäpes Verhalten in der Untersuchungshaft geben - daran dürften auch die Opferanwälte Interesse haben.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Es gibt nicht viele Menschen, die direkten Kontakt zu Beate Zschäpe haben, die die mutmaßliche Rechtsterroristin sprechen hören, sie außerhalb des Gerichtssaals erleben. Zu ihnen gehören ihre Anwälte, die Mitgefangenen und die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt (JVA) München-Stadelheim, in der die Hauptangeklagte im NSU-Prozess seit November 2011 in Untersuchungshaft ist.

Zschäpes Verteidiger, Hermann Borchert, hat am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München nun angekündigt, eine Justizvollzugsbeamtin als Zeugin im NSU-Prozess hören zu wollen. Sie solle Auskunft über Zschäpes Verhalten in der Untersuchungshaft geben, sagte Borchert. Mehr sagte er zunächst nicht. Er kündigte an, den Beweisantrag am Folgetag zu stellen.

Verteidiger Borchert hofft offenbar, dass ausgerechnet eine Gefängniswärterin Zschäpe entlastet. Es ist davon auszugehen, dass die Frau zum Beispiel über Zschäpes Umgang mit migrantischen Mithäftlingen aussagen soll. Doch nicht nur die Verteidigung darf eine Zeugin befragen. Opferanwälte dürften großes Interesse daran haben, zu erfahren, welchen Eindruck die Beamtin von Zschäpes Persönlichkeit hat, welche Fotos Zschäpe in ihrer Zelle hängen hat, von wem sie Post erhält, wer sie anruft und wer sie besucht.

Die geplante Aussage der JVA-Beamtin liefe einmal mehr konträr zu der Strategie von Zschäpes sogenannten Altverteidigern, Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl. Deren Verteidigungsstrategie war Schweigen. Zschäpe sollte so wenig wie möglich von sich preisgeben. Deswegen kämpften Heer, Stahl und Sturm - erfolglos - dafür, dass Zschäpes Brief an einen inhaftierten Neonazi unberücksichtigt bleiben sollte. Deswegen stand nie zur Debatte, dass sie mit dem Psychiater spricht, der unter anderem ihre Gefährlichkeit beurteilen soll.

Akte über besondere Vorfälle in der Haft

Zschäpes Vertrauensanwälte, Mathias Grasel und Borchert, sind nun quasi dabei, Zschäpes Zellentür für die Prozessbeteiligten zu öffnen. Erst ließen sie Zschäpe so umfangreiche wie wenig überzeugende Angaben machen, dann thematisierten sie selbst den Brief an den Neonazi, am Dienstag nun brachte Borchert erstmals Zschäpes Gefangenenakte ins Spiel. In einer solchen Akte sind zum Beispiel besondere Vorfälle in der Haft vermerkt, wenn es sie denn gibt.

Ob der Sachverständige diese bei seinem Gutachten berücksichtigt habe, fragte Borchert den Psychiater, Henning Saß am Dienstag. Saß zeigte sich irritiert. Die Akte liegt ihm gar nicht vor. Auch Richter Manfred Götzl wirkte verwundert. Worum genau es denn gehe, fragte er den Verteidiger, woraufhin Borchert mit der Ankündigung überraschte, eine JVA-Bedienstete als Zeugin für Zschäpes Verhalten in der Haft hören zu wollen.

Borchert kämpft gegen den Eindruck des Psychiaters, Zschäpe habe in ihrem Verhalten vor Gericht und auch in ihren schriftlichen Einlassungen kaum emotionale Betroffenheit gezeigt. Die von ihren Anwälten verlesenen Sätze der angeblichen Reue haben den Gutachter nicht überzeugt. Er sieht in Zschäpe auch nicht das Opfer ihrer Lebensgefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, als das Borchert und Grasel sie darstellen wollen.

Der Psychiater fand keine Anhaltspunkte dafür, dass Zschäpe wirklich, wie behauptet, furchtbar entsetzt gewesen sei über die zehn überwiegend aus rassistischen Motiven verübten Morde und die zwei Bombenanschläge. Auch belastbare Hinweise dafür, dass Zschäpe tatsächlich keiner rechtsextremen Ideologie mehr anhängt, sieht er nicht.

Im Gegenteil: Wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass Zschäpe für sämtliche Verbrechen des NSU verantwortlich ist, geht laut Saß von Zschäpe auch in Zukunft eine Gefahr aus. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung sieht er als gegeben an. Das bedeutet, dass sie auch nach Ende einer Gefängnisstrafe zum Schutz der Bevölkerung weiter eingesperrt bleiben könnte.

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