NSU-Prozess:Zschäpes Verteidiger sollten schweigen

The NSU Trial, In Its Fifth Year, Lies Stymied By Defense Lawyer Tactics

Der Opferanwalt Mehmet Guercan Daimagueler wollte vor Gericht die Bedeutung von Rassismus erklären, die Zschäpeanwälte hielten das für unpassend.

(Foto: Getty Images)

Nicht die Nebenkläger. NSU-Opfer und ihre Angehörigen wurden jahrelang missachtet. Dass Zschäpes Anwälte ihnen das Wort verbieten wollen, ist unwürdig.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Natürlich hat ein Verteidiger das Recht, mit allen legalen Mitteln für seinen Mandanten zu kämpfen. Er muss sich nicht vornehm zurückhalten, wenn Opfer weinen. Er muss nicht gleich verstummen, wenn das Gericht ihn ermahnt. Gute Verteidiger zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie die Grenzen des rechtlich Möglichen ausreizen.

Aber es gibt den einen Punkt, an dem auch streitbare Verteidiger zu schweigen haben: Dann, wenn die Plädoyers der anderen beginnen. Schon die Höflichkeit gebietet, den Schlussvorträgen der anderen Prozessbeteiligten zuzuhören. Gerade im NSU-Prozess hat das Abschlusswort der Nebenkläger besonderes Gewicht. Denn die Familien der NSU-Opfer konnten jahrelang ihre Sicht der Dinge nicht darstellen. Sie wurden als Verdächtige behandelt, die angeblich mit ihrem Wissen über die Täter hinterm Berg hielten. Ihre ermordeten Angehörigen galten als irgendwie verwickelt in dunkle Machenschaften. Was die Familien der NSU-Opfer erlebten, waren die geballten Vorbehalte der Mehrheitsgesellschaft gegen Zuwanderer. Man kann das Rassismus nennen.

Ihrer Darstellung im NSU-Prozess nun zuzuhören, ist nichts anderes als eine Selbstverständlichkeit. Aber die alten Verteidiger von Beate Zschäpe grätschen immer wieder dazwischen, wenn der Vertreter von zwei Getöteten zu einem Vortrag über Rassismus ausholt und bemängeln sein Plädoyer als weitschweifig und "sachfremd". Aber selbst die Bundesanwaltschaft, die sich oft mit den Nebenklägern streitet, sieht in dem Plädoyer von Opferanwalt Mehmet Daimagüler kein Problem, auch das Gericht hält es für zulässig. Denn Rassismus war ja die Triebfeder der NSU-Mörder.

Aber die Verteidiger von Zschäpe geben nicht nach. Solches Verhalten hätte man vielleicht von den rechtsgerichteten Anwälten des Mitangeklagten Ralf Wohlleben erwartet, aber nicht von den drei Anwälten Heer, Stahl und Sturm, die erwiesenermaßen nicht der rechten Szene angehören. Aber die drei stellen sich nun mit ihrem Verhalten in eine Ecke, in die sie nicht gehören - in die Ecke der Destruktion. Man versteht nicht, warum sie das tun. Ihrer Mandantin nutzt es nicht. Sie können dadurch auch keinen Befangenheitsantrag provozieren, denn Beate Zschäpe gibt ihnen dazu schon lange nicht mehr die Prokura. So geht es offensichtlich nur ums Rechthaben.

Aber selbst wenn sie formal Recht hätten: In einem Fall, in dem die Opfer jahrelang missachtet wurden, ausgerechnet den Vertretern dieser Opfer das Wort zu verbieten, ist nicht nur unklug. Es ist stillos und unwürdig.

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