NSU-Prozess:Zschäpe-Verteidiger wehren sich gegen Leibesvisitation

Rechtsanwälte im NSU-Prozess: Stahl, Heer, Sturm

Rechtsanwälte im NSU-Prozess: Wolfgang Stahl (von links), Wolfgang Heer und Anja Sturm

(Foto: dpa)

Der NSU-Prozess hat noch nicht begonnen, doch hinter den Kulissen geht es bereits zur Sache. Die Verteidigung will, dass das gesamte Verfahren akribisch dokumentiert wird. Außerdem gibt es Streit um Waffenkontrollen bei den Anwälten. Die wollen die Verteidiger nur unter besonderen Bedingungen akzeptieren.

Von Tanjev Schultz

Schon vor Beginn des NSU-Prozesses in München testen die beteiligten Anwälte die Geduld des Gerichts. Fleißig stellen sie allerlei Anträge. Die Anwälte der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe fordern beispielsweise eine präzise Dokumentation der Hauptverhandlung. Sie haben beim Gericht beantragt, den gesamten Prozess auf Bild- und Tonträgern aufzuzeichnen. Die Dokumentation sollen Verfahrensbeteiligte bekommen und helfen, den Überblick über die vielen Zeugenaussagen und Stellungnahmen von Sachverständigen zu behalten.

Die Verteidigung sei "für die effektive Ausübung des Fragerechts auf eine exakte Dokumentation angewiesen", argumentiert der Kölner Strafverteidiger Wolfgang Heer, der Zschäpe gemeinsam mit den Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Stahl vertritt. Sie haben zudem beantragt, die Hauptverhandlung wörtlich protokollieren zu lassen. Damit, so schlagen sie vor, könnte man Mitarbeiter des stenographischen Dienstes des Bundestags beauftragen.

Anders als bei der schon bekannten Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers geht es den Zschäpe-Verteidigern also nicht um eine Videoübertragung in einen zweiten Gerichtssaal, in dem dann weitere Journalisten und Zuschauer den Prozess verfolgen könnten. Vielmehr geht es ihnen darum, die ungewöhnliche Materialfülle im Griff zu halten.

Noch keine Reaktion des Gerichts

Der NSU-Prozess wird sich vermutlich über zwei Jahre hinziehen. Das stelle alle Beteiligten vor "eine besondere Herausforderung", heißt es in Heers Antrag. Auch sorgfältig angefertigte eigene Mitschriften würden da nicht mehr ausreichen. Schon jetzt sei absehbar, dass sich im Verlauf des Prozesses Diskussionen über den Ablauf und den Inhalt früherer Prozesstage und über den genauen Wortlaut von Zeugenaussagen ergeben würden. Vom Gericht bekamen die Verteidiger, deren Antrag auch andere Anwälte unterstützen, offenbar noch keine Reaktion.

Dafür ging es bereits hin und her bei einem anderen heiklen Punkt: einer Anordnung des Gerichts, dass sich die Verteidiger aus Sicherheitsgründen vor jedem Prozesstag körperlich durchsuchen lassen müssen. Das Gericht argumentiert, es könnten Waffen oder andere gefährliche Gegenstände eingeschmuggelt werden - womöglich auch ohne das Wissen der Anwälte, denen etwas zugesteckt werden könnte. Die Verteidiger halten das für unbegründet und ärgern sich über das Misstrauen, das ihnen entgegengebracht werde.

Wenn es schon um die Sicherheit gehe, dann müssten die Richter, Staatsanwälte und Polizisten ebenfalls kontrolliert werden, sagen die Anwälte. Die Bundesanwaltschaft steht jedoch wie das Gericht auf dem Standpunkt, die verschiedenen Berufsgruppen würden unterschiedliche Aufgaben haben und nicht vergleichbar sein.

Anwalt: Auch Richter können erpressbar sein

Wolfgang Heer hat nun beantragt, dass die Richter und die Vertreter des Generalbundesanwalts dienstliche Erklärungen abgeben sollen. Darin sollen sie angeben, ob sie eine Waffe mitführen werden. Heers Kollege Wolfgang Stahl weist in einem Schriftsatz darauf hin, dass auch die Richter erpressbar sein könnten. Es gibt Anwälte der Nebenkläger, die das ähnlich sehen. Die Hamburgerin Angela Wierig, die die Angehörige eines NSU-Mordopfers vertritt, hat das Gericht daran erinnert, dass Polizisten in Baden-Württemberg Mitglied im rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan waren.

"Vor diesem Hintergrund die Nebenklägervertreter als potentielles Risiko einzustufen, die Polizeiangehörigen aber nicht, erweckt den Eindruck, dass nicht sein kann, was nicht sein darf", schreibt Wierig. Bei den Durchsuchungen im Gericht fordert sie "gleiches Recht für alle".

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