Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Zschäpe hält Richter für befangen

Gerade wollte ihnen Beate Zschäpe das Vertrauen entziehen, nun stellen ihre Anwälte unter Beweis, dass sie ihre Mandantin mit allen Mitteln verteidigen - und stellen in ihrem Namen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Vor zwei Wochen hat Beate Zschäpe ihren Anwälten das Vertrauen entzogen. Am Ende hat sie die Pflichtverteidiger behalten müssen. An diesem Dienstag konnten Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer im NSU-Prozess unter Beweis stellen, dass sie nun keineswegs die Hände in den Schoß legen werden.

Niemand soll sagen, sie würden ihre Mandantin nicht mit allen Mitteln verteidigen. Im Namen Zschäpes stellten sie einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München. Es gebe Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Zeugen Wolfgang Schaffert befragt, einen Richter des Bundesgerichtshofs. Der Zeuge sollte Auskunft geben über die Vernehmung eines Beschuldigten, der Zschäpe und ihren Freunden eine Wohnung besorgt haben soll.

Zschäpes Verteidiger warfen Götzl und seinen Kollegen vor, bewusst "eine selektive Befragung" vorgenommen zu haben. Für Zschäpe entlastende Informationen seien gar nicht erst thematisiert worden.

So habe der Beschuldigte Matthias D. laut Vernehmungsprotokoll bekundet, die drei Personen, die sich später als Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt herausstellten, hätten sich wie völlig normale Personen verhalten. Sie hätten die Nachbarn gegrüßt, Katzen besessen und diese bei anderen in Obhut gegeben. Alle drei hätten nicht den Eindruck erweckt, im Untergrund zu leben. Und, so Matthias D., er habe ihnen zu keinem Zeitpunkt solche Straftaten zugetraut, wie sie nun dem NSU zugeschrieben werden.

Aus Sicht von Zschäpes Verteidigern haben es die Richter versäumt, diese Passagen aus der Vernehmung in die Hauptverhandlung einzuführen, nachdem sie auch vom Zeugen selbst nicht angesprochen worden waren.

Bei einem verständigen Angeklagten lasse dies nur einen Schluss zu, sagt der Verteidiger Wolfgang Stahl: dass die Richter bereits derart überzeugt seien von der Hypothese der Anklage, Zschäpe und ihre Freunde hätten "im Untergrund" gelebt, um Straftaten zu begehen, dass sie nun keinen anderen Informationen mehr Beachtung schenken würden.

Bundesanwalt hält Antrag für "absurd"

Der Angeklagte Ralf Wohlleben schloss sich Zschäpe an. Bundesanwalt Herbert Diemer dagegen nannte den Antrag in der Sache "absurd". Er habe kurz gedacht, es gehe um Prozessverschleppung, aber das wolle er der Verteidigung nicht unterstellen.

Auf Seiten der Nebenkläger sagte Rechtsanwalt Thomas Bliwier, Zschäpes Antrag sei unbegründet. Wenn die Verteidigung meine, bestimmte Dinge müssten bei einem Zeugen angesprochen werden, könnte sie das ja selbst tun. Dafür seien die Verteidiger ja da.

Nun muss ein anderer Senat des Gerichts über den Befangenheitsantrag entscheiden. Vorerst aber konnte die Hauptverhandlung fortgesetzt werden.

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