NSU-Prozess:Zschäpe darf Anwälte wohl nicht wechseln

Beate Zschäpe wird ihre Pflichtverteidiger im NSU-Prozess vermutlich behalten müssen. Ihre Begründung ist dem Vernehmen nach nicht ausreichend.

Von Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz

Der NSU-Prozess wird am Dienstag mit großer Wahrscheinlichkeit wie geplant weitergehen. Daran wird das Misstrauen, das die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gegen ihre Verteidiger hegt, nichts ändern. Soweit bisher bekannt ist, hat Zschäpe, die seit November 2011 in Untersuchungshaft sitzt, keine juristisch bestechenden Gründe vorgebracht, um sich von ihren Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu trennen - auch wenn sie erklärt hatte, sie habe kein Vertrauen mehr zu ihnen.

Am Freitag leitete Zschäpe dem Oberlandesgericht München eine Erklärung zu, in der sie offenbar nur recht knapp und kursorisch schreibt, dass sie sich nicht immer gut vertreten fühle. Dies allerdings reicht nicht aus, damit das Gericht unter dem peniblen Vorsitzenden Richter Manfred Götzl die Pflichtverteidiger von ihrer Aufgabe entbindet. Durch Pflichtverteidiger soll eine ordnungsgemäße Verteidigung und der Fortgang eines Prozesses gesichert werden. Sie werden aus Steuergeldern gezahlt, sind vom Gericht dem Angeklagten beigeordnet, und das Gericht muss entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu einem Mandanten nicht mehr besteht. Dafür sind gravierende Vorfälle nötig, nicht nur ein allgemeines Unwohlsein über einen zu leisen oder lauten Ton der Verteidigung.

Wie die Süddeutsche Zeitung erfuhr, hat ein Münchner Anwalt Zschäpe bei der Abfassung ihrer Erklärung geholfen. Es soll darin nicht um einen Grundsatzstreit zwischen Zschäpe und ihren drei Verteidigern um die Prozessstrategie gehen. Insbesondere gibt es demnach keine Hinweise darauf, dass Zschäpe ihr Schweigen brechen will. Ihre Anwälte hatten immer wieder betont, dass es keinen Dissens zwischen ihrer Mandantin und ihnen über diese Strategie gebe - obwohl sie anfangs, als sie sich bei der Polizei stellte, noch signalisiert hatte, sie wolle reden.

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Könnte jederzeit ihr Schweigen brechen - auch gegen den Rat der Anwälte: Beate Zschäpe.

(Foto: Christof Stache/AFP)

Die Angeklagte könnte jederzeit ihr Schweigen brechen - auch gegen den Rat der Anwälte

Zschäpe könnte auch jetzt jederzeit reden, selbst wenn ihre Anwälte ihr weiterhin davon abraten sollten. Ein Indiz dafür, dass Zschäpe weiter schweigen will: Sie hatte am Mittwoch im Gerichtssaal einen Wachtmeister angesprochen, um dem Gericht mitzuteilen, dass sie kein Vertrauen mehr in ihre Anwälte habe. Auf die Frage des Richters, ob das der Wahrheit entspreche, hatte sie genickt - aber nicht gesprochen. Sie hätte das Wort ergreifen und sich direkt an das Gericht wenden können.

Bis diesen Montag haben Verteidiger und Bundesanwaltschaft Zeit, sich zu der Erklärung zu äußern. Mit Überraschungen ist nicht zu rechnen. Vermutlich wird Zschäpe ihre Verteidiger nicht loswerden, das Verhältnis zwischen ihr und den Anwälten ist nun aber belastet. Dadurch steigt auch der Druck, der auf Zschäpe lastet.

Sie wirkt im Gericht bisweilen angeschlagen und zermürbt. Seit mehr als einem Jahr dauert bereits der Prozess, seit zweieinhalb Jahren sitzt sie in Haft. Jeden Prozesstag sind alle Blicke auf sie gerichtet. Die psychische Belastung muss hoch sein. Es traten Angehörige von Opfern auf, die Zschäpe anflehten, endlich zu reden. Zudem muss sie Zeugen zuhören, die ihre Version der NSU-Geschichte erzählen - sie selbst aber kann nach derzeitiger Strategie nur dazu schweigen. Da kann in den nächsten Monaten noch viel geschehen.

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