NSU-Prozess:BGH: Urteil gegen Zschäpe wegen Mordes ist rechtskräftig

News Themen der Woche KW23 Bilder des Tages 428 Verhandlungstag im NSU Prozess Die Angeklagte Beate

Beate Zschäpe im Jahr 2018 am 428. Verhandlungstag im NSU-Prozess in München

(Foto: Sebastian Widmann/imago images)

Drei Jahre ist das Urteil im NSU-Prozess bereits gesprochen. Nun hat das höchste deutsche Strafgericht die Revision Zschäpes und zwei ihrer Mitangeklagten verworfen.

Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben." Auch die Revisionen der zwei Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Holger G. wurden verworfen.

In dem Beschluss stellt das Gericht fest, dass Zschäpe "maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen zur Tatbegehung" nahm. Sie habe "über die Beteiligung an der Tatplanung hinaus - einen hierfür bedeutenden objektiven Tatbeitrag" erbracht. "Ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Vereinigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können", so der BGH.

Im Fall des 2018 ebenfalls verurteilten André Eminger lässt der BGH sowohl die Revision von Emingers Anwälten als auch die des Generalbundesanwalts zu. Während Eminger gegen seine Verurteilung Widerspruch einlegt, richtet sich die Revision des Generalbundesanwalts gegen den Teilfreispruch. Weil in diesem Fall auch die Bundesanwaltschaft begründet Revision beantragt hat, musste der BGH eine Hauptverhandlung ansetzen. Diese soll am 2. Dezember stattfinden, knapp zwei Wochen später will der BGH eine Entscheidung bekannt geben. Bei den Mitangeklagten hatten nur deren Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, nicht aber die Anklageseite.

Fünf Jahre langer Prozess

Der NSU-Prozess fand von 2013 bis 2018 am Oberlandesgericht München statt. In dem historischen Prozess ging es um die Terrorzelle aus Zschäpe und ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich NSU nannte - Nationalsozialistischer Untergrund. Es ging um zehn Morde, 15 Raubüberfälle und drei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem Banküberfall aus Angst vor Verhaftung selbst getötet.

Beate Zschäpe ist die einzige der insgesamt fünf Angeklagten des NSU-Prozesses, die noch in Haft sitzt. Sie lebt seit 2018 im Frauengefängnis in Chemnitz. Das Münchner Oberlandesgericht hatte sie als gleichberechtigte Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt verurteilt, zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld - obwohl sie an keinem Tatort mit dabei war. Die Mittäter-Theorie des OLG München widerspricht der langjährigen Rechtsprechung des BGH, der eine Mittäterschaft nur dann annimmt, wenn auch eine eigene, unverzichtbare Tathandlung erfolgte.

Die ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André Eminger wurden 2018 wegen verschiedener Beihilfehandlungen zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt.

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