Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Zschäpe bekommt keinen fünften Verteidiger

  • Das Gericht hat Beate Zschäpes Wunsch abgelehnt, Herrmann Borchert als ihren fünften Pflichtverteidiger zu bestellen.
  • Die Angeklagte sei durch ihre vier Pflichtverteidiger bereits sachgerecht verteidigt, heißt es zur Begründung.

Von Annette Ramelsberger

Richter Manfred Götzl bleibt hart: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger. Sie muss sich mit ihren bisherigen vier Pflichtverteidigern begnügen. Götzl lehnte mit Verfügung vom Freitag den Antrag von Zschäpe ab, ihren Wahlverteidiger Herrmann Borchert als Pflichtverteidiger zu bestellen und damit auch, dass seine Arbeit von der Staatskasse übernommen wird. Zschäpe selbst kann den Anwalt wohl kaum zahlen, sie ist mittellos.

Die Angeklagte hat bereits vier Anwälte, die aus Steuergeld bezahlt werden: die drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, mit denen sie sich aber zerstritten hat. Und den neuen Pflichtverteidiger Mathias Grasel aus München, der ihr im vergangenen Sommer zur Seite gestellt wurde. Sie will aber auch den Kollegen von Grasel, Herrmann Borchert, als Pflichtverteidiger haben. Die anderen Angeklagten im NSU-Prozess haben nur zwei Anwälte, Ralf Wohlleben hat seit vergangenem Jahr drei.

Einen fünften Verteidiger für Zschäpe auf Staatskosten lehnte Richter Götzl nun sehr deutlich ab. Die Bestellung des fünften Pflichtverteidigers sei nicht veranlasst, weil die Angeklagte bereits vier Pflichtverteidiger habe und dadurch "sachgerecht und entsprechend den Erfordernissen an ein faires Strafverfahren verteidigt" sei, heißt es in seiner Verfügung. Auch für die Sicherung des bereits fast drei Jahre währenden Verfahrens sei es nicht erforderlich, einen fünften Pflichtverteidiger zu bestellen. Und auch eine Auswechslung der bisherigen Pflichtverteidiger für Borchert sei "nicht sachgerecht".

Es ist unwahrscheinlich, dass sich Zschäpe mit dieser Entscheidung zufrieden gibt. Bereits vergangene Woche hatte sie wegen der Situation ihrer Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Götzl gestellt, der aber abgelehnt wurde. Es könnte gut sein, dass nun ein weiterer folgt und sich der Prozess weiter verzögert.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2851034
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/ghe
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.