Im NSU-Prozess will das Gericht keine neuen Zeugen zur Waffe hören, mit dem die Terrorgruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) einen Großteil ihrer Morde verübt hatte. Am Dienstag lehnten die Richter einen entsprechenden Beweisantrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben ab. Wann die Nebenkläger und ihre Anwälte ihre Plädoyers fortsetzen können, ist dennoch weiter unklar.
Die unter Beweis gestellten Tatsachen seien für eine Entscheidung "tatsächlich ohne Bedeutung", sagte Richter Manfred Götzl am Morgen des 407. Verhandlungstages vor dem Oberlandesgericht München. Wohllebens Verteidiger signalisierten, dass sie sich damit nicht zufriedengeben werden. Sie kündigten für Mittwoch weitere prozessuale Schritte an. Sie behaupten, die Zeugen würden ihren Mandanten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord in neun Fällen entlasten.
Plädoyers:Nebenklägerin im NSU-Prozess bricht mit Anwältin
Anders als einige Kollegen spricht die Juristin in ihrem Plädoyer nicht von "institutionellem Rassismus", sondern nur von "Ermittlungspannen" der Polizei. Ihre Mandantin, die Schwester eines NSU-Opfers, zieht ihre Nebenklage daraufhin zurück.
Die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers Wohlleben hatten vergangene Woche überraschend einen Beweisantrag gestellt, in dem es um den Weg der Česká aus der Schweiz zum NSU geht. Mit der Česká-Pistole hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen griechischer und türkischer Herkunft erschossen.
Das Gericht hat die Beweisaufnahme schon vor rund einem halben Jahr geschlossen. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft haben längst plädiert, die meisten Nebenklagevertreter auch.
Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Waffe aus der Schweiz über Mittelsmänner zum Angeklagten Carsten S. gelangte. S. soll die Česká im Auftrag von Wohlleben besorgt und zu Mundlos, Böhnhardt und der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gebracht haben. Carsten S. hat die Beschaffung und Lieferung der Česká gestanden. Wohllebens Verteidiger sagen nun: Zwei ganz andere Männer, Jug P. und Sven R., hätten dem NSU die Waffe gebracht.
Terror-Trio besaß Vielzahl von Waffen
Das Gericht machte am Dienstag deutlich, dass es keinen Anlass sieht, die beiden Männer als Zeugen zu hören. Selbst wenn Sven R. und Jug P. dem NSU eine Česká geliefert hätten, handelt es sich dabei offenbar nach Überzeugung der Richter nicht um die Mordwaffe. Richter Götzl machte deutlich, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt über eine Vielzahl von Waffen verfügten. Und das Gericht sei nicht verpflichtet, die Herkunft sämtlicher Waffen zu klären. Dass der Weg der Mordwaffe über Wohlleben und Carsten S. führte, sehen die Richter wohl als erwiesen an.
Mit den Plädoyers wird es womöglich dennoch nicht so schnell weitergehen. Wohllebens Verteidiger haben bereits angekündigt, sich mit der Ablehnung ihres Beweisantrags nicht zufriedenzugeben. Prozessbeteiligte rechnen nach einer sogenannten Gegenvorstellung mit einem weiteren Befangenheitsantrag gegen die Richter. Am Mittwoch soll der Prozess zunächst fortgesetzt werden.