NSU-Prozess:Zank um ein Klingelzeichen

NSU Prozess

Beate Zschäpe am Dienstag im Münchner Gerichtssaal

(Foto: dpa)

Hat Beate Zschäpe versucht, ihre alte Nachbarin zu warnen? Die Angeklagte soll ihre eigene Wohnung in Zwickau in Brand gesteckt haben. Doch was tat sie dann? Eine vermeintliche Entlastungszeugin kann keine Auskunft mehr geben. Zschäpes Verteidiger werfen dem Gericht schwere Versäumnisse vor.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Selbst wenn nichts bleiben sollte von den vielen Vorwürfen gegen Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, eines gilt bisher als ziemlich sicher: Dass sie am 4. November 2011 die Wohnung in Zwickau anzündete, in der sie und ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lebten.

Dabei geriet eine 89 Jahre alte Nachbarin in Lebensgefahr, die ihre Wohnung nicht mehr allein verlassen konnte. Die Bundesanwaltschaft stützt allein auf diese Tatsache den Vorwurf des versuchten Mordes gegen Zschäpe - zusätzlich zu dem Anklagepunkt, sie sei Mittäterin bei zehn Morden und 15 Rauüberfällen gewesen, allein dadurch, dass sie ihren beiden Männern die bürgerliche Tarnung verschaffte.

Ob diese Konstruktion hält, wird das Gericht entscheiden, am Mordversuch wegen der Brandstiftung aber führt derzeit kein Weg vorbei. Deshalb bemüht sich die Verteidigung auch sehr, diesen Mordvorwurf zu entkräften.

Die wichtigste Entlastungszeugin für Zschäpe ist nach Ansicht der Verteidigung die alte Nachbarin selbst. Die hatte kurz nach der Tat angegeben, jemand habe bei ihr kurz vor dem Brand geklingelt. Die Verteidiger von Zschäpe sagen, das sei ihre Mandantin gewesen, sie habe die alte Dame durch die Gegensprechanlage aufgefordert, die Wohnung zu verlassen.

Alte Frau ohne Erinnerung

Das Problem: Die Nachbarin ist mittlerweile 92 Jahre alt und nicht mehr vernehmungsfähig. Eine Videovernehmung schlug so kläglich fehl, dass alle im Saal Mitleid mit der Frau hatten, die aus ihrem Altersheim nach München in den Gerichtssaal zugeschaltet war. "Dieses Prozedere hätte ihr das Gericht ersparen können und müssen", sagt Verteidiger Wolfgang Heer.

Auch ein Richter, der die alte Frau danach im Heim vernahm, konnte ihr nicht mehr viel entlocken. Sie kann sich an nichts mehr erinnern, schon gar nicht an den Brand, geschweige denn ein Klingeln.

Verteidiger werfen Gericht Versäumnisse vor

Die Verteidigung von Beate Zschäpe hat am Dienstag schweres Geschütz gegen das Gericht und die Bundesanwaltschaft aufgefahren. Das Gericht habe es versäumt, die alte Dame rechtzeitig, also sie noch fit war, durch einen Richter befragen zu lassen. Dadurch aber habe Zschäpe keine Möglichkeit mehr, der Zeugin Fragen zu stellen. Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz auf ein faires Verfahren und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Schon früh hatten die Anwälte von Zschäpe gefordert, die Nachbarin als Entlastungszeugin richterlich zu vernehmen. Nichts geschah. "Die Verteidigung kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch der Senat kein ernsthaftes Interesse an einer umfassenden Aufklärung hat", kritisierte Heer.

Brandstiftung eingeräumt

Ihr zweiter Anwalt Wolfgang Stahl erklärte: "Frau Zschäpe wollte die Nachbarin warnen und sicherstellen, dass sie sich nicht im Haus befindet. Dann ist die Annahme der Bundesanwaltschaft, dass hier eine Mordabsicht vorliegt, schlicht ausgeräumt."

Doch so einfach ist es nicht. "Man zündet ein Haus an und weiß, dass sich eine alte Frau darin befindet, man ist so sicher, dass es gleich brennt, dass man klingelt", kommentierte Alexander Hoffmann, Vertreter der Nebenklage die Erklärung der Zschäpe-Verteidigung. "Das macht es nicht besser, das ist kein Rücktritt von der Tat. Das verringert die Strafe nicht."

Wenn jemand sicher wisse, dass eine gebrechliche Frau in dem Haus ist, dann reiche es nicht zu klingeln. Aber immerhin habe die Verteidigung so eingeräumt, dass ihre Mandantin den Brand gelegt habe.

Die Verteidigung von Zschäpe beantragte, den ersten Anwalt von Zschäpe aus Jena zu vernehmen, dem sie angeblich, noch bevor sie sich bei der Polizei gestellt hatte, von dem Klingeln bei der Nachbarin erzählt hatte. Der Senat hat bereits Kontakt aufgenommen mit dem Anwalt, er könnte schon kommende Woche geladen werden.

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