Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Wohlleben: "Ich wollte ja so wenig wie möglich wissen"

  • Auch am Donnerstag beantwortet der Mitangeklagte Ralf Wohlleben im NSU-Prozess Fragen des Gerichts.
  • Er behauptet, nicht gewollt zu haben, dass Uwe Böhnhardt an eine scharfe Waffe gelangte. Warum er es letztlich nicht verhinderte, das kann er nur wenig glaubwürdig erklären.

Von Tanjev Schultz

Lange Zeit hat er geschwiegen, nun sagt er lange und ausführlich aus. Der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben wurde bereits am Mittwoch stundenlang von Richter Manfred Götzl befragt. Am Donnerstag ging es weiter. Wohlleben wirkte bei seinen Antworten beflissen und kooperativ. Dass er nach wie vor ein ideologisch gefestigter und verbohrter Rechtsextremist ist, hatte er am Vortag erkennen lassen, als er sich kurz über die Zeit des Nationalsozialismus ausließ. Doch sein Auftreten ist ansonsten das eines Biedermanns, der von sich selbst sagt, er habe Gewalt stets abgelehnt und auch keine Ahnung von Waffen.

Die Anklage wirft dem früheren NPD-Funktionär Beihilfe zu Mord in neun Fällen vor. Wohlleben soll geholfen haben, dem NSU die Pistole zu besorgen, mit der die Terroristen neun Menschen ermordet haben. Wohlleben bestreitet das. Er habe zwar von Böhnhardt den Auftrag erhalten, ihn dann aber hingehalten. Dennoch, das räumt er ein, habe er den Mitangeklagten Carsten S., als dieser schließlich den gleichen Auftrag zum Beschaffen einer scharfen Pistole erhalten habe, den Hinweis gegeben: Er solle sich an den Szeneladen "Madleys" in Jena wenden. Dort erhielt S. dann tatsächlich eine scharfe Pistole, sogar mit einem Schalldämpfer.

Vor Gericht beteuert Wohlleben nun, er sei davon ausgegangen, dass es in dem Laden keine Waffen gegeben hätte. Er habe gar nicht gewollt, dass Uwe Böhnhardt eine Pistole bekommt, weil dieser Suizidgedanken geäußert hatte für den Fall, dass die Polizei ihn entdeckt. Und Wohlleben wollte angeblich nicht schuld daran sein, wenn sich Böhnhardt umbringt.

Wie plausibel ist diese Erklärung? Erst behauptet Wohlleben, er habe auf keinen Fall eine Waffe liefern wollen. Dann sagt er, er habe Carsten S. nur deshalb in den Laden geschickt, weil er dachte, dass S. mit leeren Händen wiederkommt. Doch, siehe da, es kam anders: Carsten S. bekam sehr wohl eine Waffe.

Und Carsten S. zeigte sie damals, wie beide bestätigen, sogar noch Wohlleben, bevor S. sie zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos brachte und ihnen übergab. Angeblich dachte sich Wohlleben nicht einmal etwas dabei, dass ein Schalldämpfer dabei war. Warum hat er nicht versucht zu verhindern, dass Carsten S. diese scharfe Waffe an Böhnhardt lieferte? Denn Wohlleben war doch angeblich so in Sorge, dass Böhnhardt sich etwas antun könnte. Die Erklärungen des Angeklagten wirken in diesem Punkt wenig glaubwürdig.

Scheinbar freimütig berichtet Wohlleben, wie er in der Anfangszeit nach der Flucht des Trios seine alten Freunde unterstützte. An entscheidenden Stellen beruft er sich jedoch auf Erinnerungslücken. Und außerdem habe er schon damals nicht viel nachgefragt und daher nicht alles gewusst: "Ich wollte ja so wenig wie möglich wissen."

Er wolle nicht spekulieren, sagt Wohlleben immer wieder

Drei Mal will sich Wohlleben noch nach dem Untertauchen des Trios mit den dreien getroffen haben. Was da jeweils gesprochen wurde, wisse er nicht mehr so genau. In einem Fall ging es darum, dass kurz zuvor der V-Mann Tino Brandt enttarnt worden war. Aber an Details, was nun wer sagte, habe er keine Erinnerung mehr. Er wolle nicht spekulieren, sagt Wohlleben immer wieder. Er habe wohl mit den Untergetauchten über eine Flucht von Böhnhardt und Mundlos nach Amerika oder Südafrika gesprochen, zudem habe es Pläne gegeben, dass sich Beate Zschäpe den Behörden stelle. Doch diese Pläne hätten sich schließlich zerschlagen.

Nach stundenlanger Befragung durch den Richter dürfen am Ende auch die Vertreter der Nebenkläger zu Wort kommen. Wohlleben weigert sich jedoch, die Fragen des Rechtsanwalts Alexander Hoffmann zu beantworten, weil dessen Mandantin aus seiner Sicht nicht Nebenklage-berechtigt sei. Hoffmanns Mandantin habe sich in der Kölner Keupstraße, in der 2004 eine Nagelbombe viele Menschen verletzte, nicht in dem gefährlichen Bereich aufgehalten.

Am Ende gibt der Anwalt Sebastian Scharmer eine Erklärung ab: Seine Mandantin Gamze Kubaşık, Tochter eines der Mordopfer, hätte eigentlich noch viele Fragen an Wohlleben. Doch sei sie überzeugt, dass Wohlleben sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet würde.

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