Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Wohlleben bleibt in Haft

Ralf Wohlleben soll den NSU-Mördern eine Waffe verschafft haben. Deshalb ist er angeklagt. Seinen Antrag auf Haftverschonung lehnt das Gericht jetzt ab. Wohllebens Anwälte reagieren.

Von Tanjev Schultz

Ralf Wohlleben, dem im NSU-Prozess Beihilfe zu neun Morden vorgeworfen wird, bleibt in Untersuchungshaft. Einen Antrag auf Haftverschonung lehnten die Richter ab. Daraufhin stellten Wohllebens Verteidiger am Dienstag einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Diese hätten die Aussagen des Mitangeklagten Carsten S., der Wohlleben belastet hatte, nur "selektiv gewürdigt". Der Beschluss des Senats sei von "Einseitigkeit" geprägt. Die Anklage wirft Wohlleben vor, die Pistole des Typs Ceska organisiert zu haben, mit der die NSU-Terroristen neun Menschen ermordet haben sollen.

Der Beschluss zur Untersuchungshaft, in der sich Wohlleben seit Ende November 2011 befindet, ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass der Angeklagte nach derzeitigem Stand mit einer Verurteilung gemäß der Anklage rechnen muss. Es bestehe der dringende Verdacht, so die Richter, dass Wohlleben zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass die Abnehmer der Waffe damit Menschen töten würden. Wohllebens Verteidiger warfen den Richtern vor, Entlastendes zu ignorieren. Sie bezweifeln, dass Carsten S. die Pistole später eindeutig identifizieren konnte. Seine Erinnerung könnte überlagert worden sein durch die vielen Abbildungen in den Medien.

Da sich der Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat richtet, muss nun ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München darüber entscheiden. Dennoch konnte der Prozess zunächst mit der Befragung des Zeugen Thomas G. fortgesetzt werden. Er ist ein führender Neonazi aus Thüringen und kennt daher auch den früheren NPD-Funktionär Wohlleben gut. Dass er auch Kontakt zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt gehabt hätte, sei ihm jedoch nicht erinnerlich, sagte der Zeuge.

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SZ vom 02.07.2014/lala
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