Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Wohlleben-Anwälte zweifeln an Götzls Eignung als Richter

  • Nach einem Wortgefecht mit dem Vorsitzenden Richter Götzl reicht die Verteidigung des mutmaßlichen Terrorhelfers Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen diesen ein.
  • Wohllebens Anwälte reichen einen weiteren Befangenheitsantrag gegen Götzls Beisitzerin ein.
  • Die geplante weitere Aussage der mutmaßlichen Rechtsterroristin Zschäpe findet im Anschluss daran statt.

Aus dem Gericht berichtet Annette Ramelsberger

Es war nur ein kleines Geplänkel, aber es führte zu einem Befangenheitsantrag, der den NSU-Prozess am Oberlandesgericht München weiter verzögert. Ein Antrag, der den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ganz persönlich angreift.

Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben werfen Götzl vor, er sei nicht unvoreingenommen, sehe die Verteidigung nur als Feigenblatt und verpasse ihr einen Maulkorb. Und das alles deshalb, weil einer der Wohlleben-Verteidiger bei der Befragung eines Polizeibeamten dazwischen ging und Götzl ihm nicht sofort das Wort erteilte, sondern rief: "Nur mit der Ruhe."

Die Verteidiger von Wohlleben nahmen das zum Anlass, Götzls Eignung als Richter in Frage zu stellen. Ihre Arbeit störe wohl "einen bereits feststehenden Ablauf der Hauptverhandlung". Darin sehe man den "Versuch der Behinderung der Verteidigung".

Der Vorsitzende verhänge "quasi einen Maulkorb", der einer Versagung rechtlichen Gehörs gleichkomme. Und wenn er Erklärungen von Verteidigern zulasse, gebe er zu erkennen, dass ihm das nur als störend erscheine, heißt es von Wohllebens Verteidigern. Und weiter: Es entstehe der Eindruck, "dass der Vorsitzende Richter persönliche Befindlichkeiten und Belange über die objektive Sachaufklärung stellt."

Götzl ist ein impulsiver Richter, der seine Nerven während des nun fast drei Jahre dauernden Prozesses gut im Griff hatte. Ausbrüche wie in früheren Prozessen, an die sich viele Anwälte erinnern, gab es im NSU-Prozess bisher nicht zu sehen. Lieber macht Götzl dann schnell eine kurze Abkühlungs-Pause.

Die Wohlleben-Verteidiger zitierten einzelne Medien, die das Wort "abgötzeln" für die Zurechtweisung von Prozessbeteiligten durch den Vorsitzenden geprägt hatten. Diese Rügen aber beziehen sich gleichmäßig auf alle im Gericht: Verteidiger, Nebenklage-Vertreter und manchmal, in seltenen Fällen, auch auf Zeugen, die ganz offensichtlich lügen.

Beisitzerin wird "geringschätziges Lächeln" vorgeworfen

Nach dem Befangenheitsantrag fragte Götzl die Verteidiger von Wohlleben, ob sie noch eine Mittagspause brauchten - sie hätten ja über Mittag zwei Stunden an ihrem Befangenheitsantrag gearbeitet. Die Verteidiger nickten. Und er gab ihnen noch eine halbe Stunde.

Kaum war die Pause vorbei, stellten die Verteidiger von Wohlleben einen weiteren Befangenheitsantrag - diesmal gegen die Beisitzende Richterin Michaela Odersky. Sie habe während der Verlesung des Befangenheitsantrags gegen Götzl "den linken Mundwinkel hochgezogen und geringschätzig gelächelt". Das wurde von Wohllebens Verteidigern wahrgenommen. Wohlleben sei darüber befremdet gewesen und zweifle nun an der Unvoreingenommenheit auch dieser Richterin.

Trotz dieser Verzögerungen soll an diesem 257. Prozesstag noch eine weitere Erklärung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe verlesen werden. Ihr Verteidiger Mathias Grasel beantwortet in ihrem Namen 54 Fragen. Götzl hatte sie im Dezember gestellt, nachdem Zschäpe eine erste Erklärung hat verlesen lassen.

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