NSU-Prozess:Welche neuen Fragen Zschäpe mit ihrer Aussage aufwirft

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NSU-Prozess: Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München. (Foto: Tobias Hase/dpa)

Sie hat von sich das Bild einer arglosen Frau gezeichnet. Doch das ist nicht der einzige Aspekt in Zschäpes Erklärung, der wichtig ist.

Von Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz

Im Mittelpunkt von Beate Zschäpes Erklärung stand das Bild, das sie von sich selbst zeichnete, ihr Verhältnis zu ihren Freunden und die Beteuerung, mit deren Taten habe sie nichts zu tun gehabt. In ihrer Erklärung stecken aber noch eine Reihe weiterer Aspekte, die wichtig sind:

War der NSU eine Terrorgruppe?

Einer der Vorwürfe gegen Zschäpe lautet: Sie sei Mitglied und Mitgründerin einer terroristischen Vereinigung namens NSU gewesen. Zschäpe behauptet, der NSU sei eine einsame Erfindung von Uwe Mundlos gewesen. Besser noch: Es habe überhaupt keine terroristische Vereinigung gegeben, sondern nur Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die allein zum Morden loszogen. Zschäpes Darstellung trifft einen wichtigen Punkt: Laut deutschem Recht besteht eine terroristische Vereinigung aus mindestens drei Personen. War Zschäpe nicht Mitglied, würden nur zwei Personen übrig bleiben - und das wäre, juristisch gesehen, keine Terrorgruppe. Das Gericht muss prüfen, ob es die Existenz einer Terrorvereinigung nachweisen kann und ob es Zschäpes Behauptung, sie habe nicht dazugehört, als reine Schutzbehauptung wertet. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass es so etwas wie Mitgliedsformulare oder -beiträge geben müsste. Es reicht konkludentes Handeln, das bedeutet: Wer sich so verhält, als wäre er Mitglied einer Terrorvereinigung, der ist es auch.

War die Brandstiftung in Zwickau zugleich versuchter Mord?

Breiten Raum nahm in Zschäpes Verteidigungsrede der Brand und die Explosion in der Frühlingsstraße in Zwickau ein. Die Anklage wirft Zschäpe in diesem Zusammenhang nicht nur schwere Brandstiftung vor, sondern auch noch dreifachen versuchten Mord. Dass Zschäpe die Wohnung, in der sie mit ihren Freunden zusammenlebte, anzündete, bestreitet sie nicht. Angeblich hatte sie den Männern versprochen, alles in Flammen aufgehen zu lassen, wenn die Polizei sie entdecken sollte.

Aber den Vorwurf des dreifachen Mordversuchs, der allein ihr bereits eine lebenslange Strafe einbringen könnte, weist Zschäpe von sich. So beschrieb sie ausführlich, wie sie angeblich bei ihrer damals 89 Jahre alten Nachbarin geklingelt und sogar vor der Tür gewartet hat, um zu schauen, ob sie zu Hause war. Sie habe auch zu anderen Zeiten bei der alten Dame geklingelt, wenn der Fernseher zu laut war. Diese habe dann stets innerhalb einer Minute die Tür geöffnet. Vor der Brandstiftung will Zschäpe sogar zwei Minuten gewartet haben. Niemand habe geöffnet. Allerdings war die Nachbarin, wie sich herausstellte, sehr wohl zu Hause. Sie wurde von Verwandten gerade noch rechtzeitig vor den Flammen gerettet.

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Auch die beiden Handwerker, die im Haus auf dem Dachboden gearbeitet hatten, habe sie nicht gefährdet, beteuert Zschäpe. Sie sei extra die Treppe hochgelaufen und habe gerufen, ob sie noch da seien. Die Anklage wirft Zschäpe vor, sie habe auch den Tod der Handwerker in Kauf genommen. Allerdings waren diese tatsächlich gerade nicht im Haus, als der Brand gelegt wurde. Das könnte ein Punkt sein, der für Zschäpe spricht. Bei der alten Dame allerdings, die schwerhörig war, reichte es sicher nicht, nur zu klingeln und ein bisschen zu warten.

Haben sich Mundlos und Böhnhardt selbst getötet?

So weit man ihr glauben kann, hat Zschäpe in einigen Punkten auch zu mehr Klarheit beigetragen. Entgegen manchen Verschwörungstheorien hat sie bestätigt, dass sich Mundlos und Böhnhardt selbst getötet haben und dies von Anfang an so geplant war für den Fall der Entdeckung. Dies ist zwar auch die Version der Anklage, aber in der Öffentlichkeit kursiert daneben immer wieder die Vorstellung, Mundlos und Böhnhardt seien in ihrem Wohnmobil von einem ominösen dritten Mann erschossen oder gar von einem Geheimdienst ausgeschaltet worden.

Zschäpe sagte, ihre beiden Freunde hätten "sich gegenseitig geschworen, sich niemals von der Polizei festnehmen zu lassen". Beide würden sich dann "die Kugel geben". Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, misslingen, "so sollte zunächst der eine den anderen und dann sich selbst erschießen". Die Ermittler gehen davon aus, dass Mundlos zunächst Böhnhardt und dann sich selbst tötete, nachdem sie am 4. November 2011 im Anschluss an einen Bankraub in Eisenach von der Polizei entdeckt worden waren.

Waren stets Mundlos und Böhnhardt die Täter?

Während Zschäpe versuchte, ihre eigene Rolle als harmlos darzustellen, hat sie bestätigt, dass ihre beiden Freunde für alle in der Anklage erwähnten Straftaten verantwortlich gewesen sind. Auch für den Bombenanschlag auf einen Lebensmittelladen in der Kölner Probsteigasse, von dem lange angenommen wurde, er könnte von einem Mittäter aus der örtlichen Naziszene begangen worden sein. Allerdings: Wenn Zschäpe nicht selbst dabei war und nur im Nachhinein informiert wurde, könnte es sein, dass es weitere Täter gab, von denen sie nichts wusste (oder die sie nicht verrät). Zschäpe hat auch deutlich gemacht, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter nicht deswegen erschossen wurde, weil die Täter sie aus ihrer Heimat in Thüringen kannten - sondern nur deshalb, weil Mundlos und Böhnhardt Polizeipistolen erbeuten wollten.

© SZ vom 11.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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