NSU-Prozess:"Was wollen Sie schützen?"

Zwischen den Prozessparteien ist ein heftiger Streit darüber ausgebrochen, ob ein V-Mann als Zeuge geladen werden soll.

Von Annette Ramelsberger

Im NSU-Prozess ist es zu heftigem Streit zwischen den Anklägern und Vertretern der Opferfamilien über die Vernehmung eines Zeugen gekommen. Es handelt sich um einen ehemaligen V-Mann des Verfassungsschutzes, der angeblich Beate Zschäpe und ihre beiden Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos beschäftigt haben soll, als diese schon im Untergrund waren. Der aber sagt, er kenne die drei nicht. Eine Reihe von Nebenklägern fordert, diesen Zeugen vor Gericht zu hören, die Bundesanwaltschaft hält den Zeugen jedoch für verzichtbar.

Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte, es lägen keine belastbaren Erkenntnisse dafür vor, dass Zschäpe, Mundlos oder Böhnhardt in einer der Firmen des ehemaligen V-Mannes gearbeitet hätten. Und selbst wenn - dies würde noch nicht belegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Firma auch zu den Tatorten gefahren sind und ob der V-Mann eingeweiht war. Opfer-Anwalt Sebastian Scharmer kann diese Haltung nicht nachvollziehen. Man habe "eine ganze Reihe von Quartiermachern und Unterstützern" vor Gericht gehört und wolle nun auf einen zentralen Zeugen verzichten. Vor dem Gerichtssaal sagte Scharmer, seine Mandantin Gamze Kubasik, deren Vater vom NSU getötet wurde, glaube nicht mehr daran, dass auch wirklich nach der Wahrheit gesucht werde.

Der Kieler Anwalt Alexander Hoffmann sagte, die Bundesanwaltschaft kündige das Versprechen auf, das sie den Opfern gegeben habe: die Hintergründe der NSU-Morde aufzuklären. "Der Generalbundesanwalt blockt und will damit den Verfassungsschutz schützen. Was wissen Sie? Was wollen Sie schützen?" wandte er sich direkt an Diemer. Vor Gericht werde jeder Stein umgedreht, und nun, da es eine reelle Chance gebe, den Hintergründen näher zu kommen, werde das abgeblockt.

Bundesanwalt Diemer wies den Vorwurf "aufs Schärfste" zurück. Die Ermittler legten alle relevanten Ergebnisse vor. "So war es, und so wird es bleiben." Am Rande des Prozesses sagte er: "Wenn ein V-Mann an den Taten beteiligt gewesen wäre, hätten wir ihn eingesperrt und angeklagt. Wir haben überhaupt keinen Anlass, Angehörige anderer Behörden zu schützen, wenn sie in strafrechtlich relevanter Weise tätig waren. Es gibt keinen Grund, etwas zu vertuschen." Nun entscheidet das Gericht, ob der ehemalige V-Mann geladen wird.

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