NSU-ProzessVier Anwälte sind genug

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Die Angeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hätte gerne einen weiteren Pflichtverteidiger - es wäre dann der vierte. Doch der Richter lehnt ab.

Von Annette Ramelsberger, München

Richter Manfred Götzl bleibt hart: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger. Sie muss sich mit ihren bisherigen vier Pflichtverteidigern begnügen. Götzl lehnte mit Verfügung vom Freitag den Antrag von Zschäpe ab, ihren Wahlverteidiger Herrmann Borchert als weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen und damit auch, dass die Kosten für seine Arbeit von der Staatskasse übernommen werden. Zschäpe kann den Anwalt selbst wohl kaum bezahlen, sie ist mittellos.

Die Angeklagte hat bereits vier Anwälte, die aus Steuergeld bezahlt werden: die drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Mit diesen ist Zschäpe aber darüber zerstritten, ob sie eine Aussage machen soll oder nicht. Zudem hat sie den neuen Pflichtverteidiger Mathias Grasel aus München, der ihr im Sommer zur Seite gestellt wurde. Sie will aber auch den Kollegen von Grasel, Herrmann Borchert, als Pflichtverteidiger bekommen. Die anderen Angeklagten im NSU-Prozess haben nur jeweils zwei Anwälte, der Angeklagte Ralf Wohlleben hat seit vergangenem Jahr drei.

Nun könnte ein neuer Befangenheitsantrag den Prozess weiter verzögern

Einen fünften Verteidiger für Zschäpe auf Staatskosten lehnte Richter Götzl nun sehr deutlich ab. Die Bestellung eines weiteren Anwalts werde nicht veranlasst, weil die Angeklagte bereits vier Pflichtverteidiger habe und dadurch "sachgerecht und entsprechend den Erfordernissen an ein faires Strafverfahren verteidigt" werde, heißt es in Götzls Verfügung. Auch für die Sicherung des bereits fast drei Jahre währenden Verfahrens sei es nicht erforderlich, einen fünften Pflichtverteidiger zu bestellen. Zudem sei eine Auswechslung der bisherigen Pflichtverteidiger für Borchert "nicht sachgerecht".

Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich Zschäpe mit dieser Entscheidung zufrieden gibt. Bereits vergangene Woche hatte sie wegen der Situation ihrer Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Götzl gestellt, der aber umgehend abgelehnt wurde. Es könnte gut sein, dass nun ein weiterer Befangenheitsantrag folgt und sich der Prozess weiter in die Länge zieht.

© SZ vom 06.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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