Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess verschoben:Erlösung und Fiasko zugleich

Das Oberlandesgericht München nimmt sich fast drei Wochen Auszeit, Denkzeit, Vorbereitungs- und Besinnungszeit. Das ist besser, als hektisch immer neue, nachgeschobene und verquere Sicherheitsverfügungen zu erlassen. Das ist besser, als sich im eigenen Versagen zu verheddern.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der NSU-Prozess beginnt mit einem Geständnis. Er beginnt nicht mit einem freiwilligen Geständnis der Angeklagten. Er beginnt mit dem vom Verfassungsgericht erzwungenen Geständnis des Gerichts, bei der Vorbereitung der Verhandlung schwere Fehler gemacht zu haben. Es sind dies Fehler - das Verfassungsgericht hat sie in seinem Beschluss aufgeschrieben - die nicht über Nacht korrigiert werden können.

Die Organisation von Öffentlichkeit in diesem Verfahren ist höchst sensibel. Das Gericht hat diese Sensibilität nicht gehabt. Es hat stattdessen einen Furor. Daher wurde der Verhandlungsbeginn um fast drei Wochen verschoben.

Diese Verschiebung ist Erlösung und Fiasko zugleich. Sie ist erstens ein Fiasko, weil sie das wochenlange Versagen des Oberlandesgerichts offenkundig macht und zumal den Angehörigen der Opfer neue Beschwernisse auferlegt - die hatten ihren Aufenthalt in München längst organisiert. Und sie ist zweitens eine Erlösung, weil hektische Maßnahmen und hastige Korrekturen die Gefahr neuer Fehler heraufbeschworen hätten; das Scheitern wäre perpetuiert worden. Das Gericht nimmt sich eine sinnvolle Auszeit. Das ist besser, als immer neue, nachgeschobene und verquere Sicherheitsverfügungen zu erlassen.

Wenn bei der Ziehung der Lottozahlen zwei Kugeln stecken bleiben, wird die Ziehung der Lottozahlen wiederholt. Wenn bei der Ziehung der Presseplätze Faxe stecken bleiben, muss das auch gelten - Wiederholung der Ziehung, Wiederholung des Akkreditierungsverfahrens. So lapidar kommentiert das der Münchner Strafrechtsprofessor Klaus Volk.

Fast drei Wochen Auszeit, Denkzeit, Vorbereitungs- und Besinnungszeit: Ein Strafprozess ist nicht dafür da, "durchgezogen" zu werden - wie man es dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als besonderes Talent zugesprochen hat. Es geht nicht um Durchzug, Rigidität, Brachialität - sondern um menschliche und rechtliche Sensibilität. Der Strafprozess ist dafür da, der Wahrheit über ein Verbrechen möglichst nahe zu kommen - und zwar auf eine Weise, die die Rechte der Angeklagten wahrt, das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen achtet und die Regeln der Strafprozessordnung dabei einhält.

Die vielbeschworene Revisionssicherheit eines Urteils, die den Strafrichtern so wichtig ist, ist nichts Abstraktes - es ist das Ergebnis genau dieses Mühens. Dieses Mühen möge in nun knapp drei Wochen gut beginnen.

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