NSU-Prozess:Verräterische Zeilen an den Neonazi-Brieffreund

NSU Prozess

Beate Zschäpe am 1. Dezember beim NSU-Prozess

(Foto: dpa)
  • Im NSU-Prozess geht das Münchner Gericht einen ungewöhnlichen Schritt: Es beschlagnahmt einen Brief der Hauptangeklagten.
  • Denn der verschaffe Einblick in die "zeitüberdauernden Persönlichkeitsmerkmale" von Beate Zschäpe.
  • Und die stellen sich ganz anders dar, als es ihr lieb sein kann.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm

Sie hat sich als schwache Frau dargestellt, als eine, die ganz auf ihre Gefährten angewiesen war und nicht die Kraft hatte, sich von ihnen zu lösen. Vor genau einem Jahr hat die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, zum ersten Mal gesprochen. Und das Bild, das sie von sich zeichnete, beschäftigt seitdem das Gericht.

Ist sie wirklich nur die Hausfrau, die ihren Männern die Wäsche machte, aber nichts wusste von den Morden - so wie sie sagte? Oder ist sie die selbstbewusste Mittäterin - gleichberechtigt mit den NSU-Mördern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt -, wie die Anklage findet?

Nun will das Gericht dieser Frage mit einem ungewöhnlichen Schritt auf den Grund gehen: Es hat einen Brief beschlagnahmt, den Zschäpe im Jahr 2013 aus der Haft heraus an einen Brieffreund schrieb - einen früheren Neonazi, der wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in Bielefeld in Haft saß.

Der Brief hat es in sich: Zschäpe zeigt sich darin dominant und sehr selbstbewusst, sie weist ihren Brieffreund in die Schranken und ist darin alles andere als das arme Hascherl, als das ihre neuen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert sie zeichnen.

Sie schreibt dem Mann, es könne sein, dass er in ihr "seine Meisterin" gefunden habe. Sie macht auch deutlich, wie cool sie sein kann: Übersteigerte Illusionen seien etwas "für dumme Gänse". Und sie gibt Einblick in ihre Persönlichkeit: Sie habe den nötigen Durchblick, schreibt sie, und es liege ihr nicht, jemanden im Stich zu lassen. Die Umstände müssten mehr als verfahren sein, als dass sie jemanden im Dreck liegen lasse. Auch stehe sie überschwänglichen Gefühlsausbrüchen eh skeptisch gegenüber.

Das alles lässt tief blicken. Offenbar sieht auch das Gericht das so. Es setzte sich mit der Beschlagnahme über alle Einwände von Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hinweg, die darin eine Verletzung von Zschäpes Persönlichkeitsrechten und ihres Privatbereichs sehen.

Das Gericht beschloss nun, der Brief sei wichtiger als diese Einwände. "Das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und die gerichtliche Wahrheitsfindung überwiegen das Persönlichkeitsrecht von Beate Zschäpe und ihrem Brieffreund", erklärte das Gericht in seinem Beschluss. Den Briefpartner hatte das Gericht eigens angeschrieben, auch er hatte sich gegen die Beschlagnahme des Briefes gewandt.

Gericht sieht "zeitüberdauernde Persönlichkeitsmerkmale"

Der wichtigste Satz in dem Gerichtsbeschluss: Aus dem Brief ließen sich Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Angeklagten ziehen, "insbesonders zu ihrem Selbstverständnis, ihrer Selbstständigkeit und zu ihrem Verhalten zu Dritten" - also alles, was für die Beurteilung ihrer Rolle in dem Dreierteam des NSU von Bedeutung ist.

Und das Gericht geht noch weiter: Die Selbstbeschreibung könne für ihre potenzielle Mitwirkung bei den angeklagten Taten von Bedeutung sein - das hatten auch eine ganze Reihe von Nebenklägern um Alexander Hoffmann so gesehen, die beantragt hatten, den Brief zu verlesen.

In dem Brief kämen "zeitüberdauernde Persönlichkeitsmerkmale" von Zschäpe zum Vorschein, begründet das Gericht diese Sichtweise. "Der Angeklagten liegen schwerwiegende Staatsschutzdelikte zur Last, für deren Beurteilung die Persönlichkeit der Angeklagten von Bedeutung ist. Der Brief ist geeignet, die Angaben der Angeklagten hinsichtlich ihrer Persönlichkeit zu überprüfen."

Was Zschäpe zum Fall Peggy zu sagen hat

Das Gericht rechtfertigte die Beschlagnahme damit, dass Zschäpe gewusst habe, dass sie der Briefkontrolle unterliege. Der Brief sei auch kein tagebuchartiges Selbstgespräch wie die Verteidiger Heer, Stahl und Sturm eingewandt hatten. Die neuen Verteidiger hatten sich dazu nicht geäußert.

Am Donnerstag lieferte Zschäpe im Prozess auch die lang erwartete Antwort auf eine Frage des Gerichts zum Mordfall Peggy Knobloch. "Frau Zschäpe, verfügen Sie über Informationen über Peggy Knobloch, die Sie nicht aus den Medien haben?", hatte der Senat sie vor rund sechs Wochen gefragt. Zschäpes Antwort, vorgetragen von ihrem Verteidiger Hermann Borchert, ist die kürzestmögliche: "Nein."

Mitte Oktober war der spektakuläre Fund einer DNA-Spur von Uwe Böhnhardt am Ablageort der Leiche der kleinen Peggy bekannt geworden. Ob es sich dabei um eine echte Spur oder eine Tatortverunreinigung durch Ermittler handelt, ist noch immer unklar.

Wie Zschäpe Kinderpornos auf dem PC erklärt

Der überraschende DNA-Fund hat ein weiteres Thema auf die Tagesordnung des NSU-Prozesses gebracht: Ermittler haben auf der Festplatte eines Computers im Brandschutt der letzten Wohnung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt kinderpornografische Bilder entdeckt. So steht es in einem Vermerk des Bundeskriminalamtes (BKA). Der Computer stand unter einem Hochbett in Zschäpes Zimmer.

Auf einem der Bilder ist laut BKA der Missbrauch eines Jungen durch eine Frau zu sehen. Ein zweites Bild zeigt, wie entweder ein junges Mädchens oder ein männlicher Jugendlicher ebenfalls durch eine Frau missbraucht wird. Weitere Bilder zeigen: Mädchen unter der Dusche, vor und auf einem Bett. Auf einem Bild umarmt ein Mann ein Mädchen. Unter dem Bild ist die Internetadresse einer Pornoseite vermerkt. Wann die Bilder heruntergeladen wurden, hat das BKA nicht herausgefunden.

"Wer nutzte den PC?", hatte Richter Götzl Zschäpe Ende Oktober gefragt. Über ihren Anwalt erklärte Zschäpe nun: "Der PC wurde sowohl von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als auch von mir genutzt. Jeder von uns hatte darauf Zugriff." Von den Bildern will sie erst im Prozess erfahren haben.

Die Existenz von Kinderpornos auf der Festplatte erklärte sie damit, dass Mundlos den Computer aus gebrauchten Einzelteilen zusammengebaut habe. Sie will also nahelegen, dass die Bilder nicht von ihr, Mundlos oder Böhnhardt, sondern von einem unbekannten Dritten auf der Festplatte gespeichert worden seien.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat die Ermittlungen gegen Zschäpe wegen Besitzes von Kinderpornografie schon Ende 2012 beendet. Sie hielt eine Strafverfolgung in dieser Sache für überflüssig, weil die Strafe, die Zschäpe im NSU-Prozess wegen Mordes in zehn Fällen, zwei Bombenanschlägen und schwerer Brandstiftung erwartet, ungleich höher ist als eine Strafe wegen Besitzes von Kinderpornografie.

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