Süddeutsche Zeitung

Schriftliches Urteil im NSU-Prozess:Gigantisch und historisch

  • Gerade noch rechtzeitig: 93 Wochen nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess liegt nun das schriftliche Urteil vor.
  • Es umfasst 3025 Seiten.
  • Das schriftliche Urteil ist wichtig, weil erst jetzt die Revision anlaufen kann.
  • Mit einer Entscheidung des BGH ist in circa zwei Jahren zu rechnen.

Von Annette Ramelsberger

Das schriftliche Urteil im NSU-Prozess ist gigantisch - wie alles in diesem historischen Prozess: Nicht nur das Verfahren hat 438 Tage lang gedauert, mit fünf Angeklagten und 14 Verteidigern, dazu 90 Nebenklägern und mehr als 600 Zeugen. Nun ist auch das schriftliche Urteil übergroß geraten und die Zeit, die man darauf warten musste, besonders lang: Das Urteil hat 3025 Seiten, umfasst sechs Aktenordner, dazu kommen noch einmal 44 Aktenordner mit den gesammelten Anträgen, Verfügungen und Protokollen aus fünf Jahren Prozess.

Wenn das mit Boten zugestellt würde, wäre das ein kleiner Umzug. Deshalb hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bereits angekündigt, dass zumindest das Protokoll digital an die Prozessbeteiligten übermittelt wird.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat für dieses Werk die gesetzliche Frist von 93 Wochen bis auf einen Tag ausgereizt. Am 22. April um 24 Uhr wäre der letzte Termin gewesen, um das schriftliche Urteil auf der Geschäftsstelle des Gerichts zu unterschreiben und zu stempeln. Das Gericht hat es dann doch noch 36 Stunden früher geschafft.

Das schriftliche Urteil erläutert die Gründe, die zu dem Verdikt gegen die fünf Angeklagten am 11. Juli 2018 geführt haben - vor fast zwei Jahren. Das OLG München hatte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt, ihre vier Mitangeklagten zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren.

Erst jetzt kann sich der BGH mit den Urteilen befassen

Zschäpe wurde der Mittäterschaft bei zehn Morden, 15 Raubüberfällen und zwei Sprengstoffanschlägen schuldig gesprochen, zwei ihrer Helfer wegen Beihilfe zum Mord und die anderen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Prozess gegen die rechte Terrorbande namens Nationalsozialistischer Untergrund, kurz NSU, gilt als wichtigstes deutsches Strafverfahren nach dem Mauerfall.

Das schriftliche Urteil ist deswegen so wichtig, weil jetzt die Revision anlaufen kann. Nun erst können die Verteidiger ihre Revisionsanträge begründen, nun erst kann sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Urteilen gegen Zschäpe und die Mitangeklagten befassen, sie für rechtens erachten oder auch nicht.

Bis der BGH entscheidet, wird die zu lebenslanger Haft verurteilte Beate Zschäpe weiterhin in der Frauenhaftanstalt Chemnitz sitzen, der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte Carsten S. jedoch wird vermutlich bald wieder die Haftanstalt verlassen - er wollte nicht jahrelang auf eine Entscheidung warten und hatte bereits im Januar 2019 die Revision zurückgenommen und die Haft angetreten. Die anderen drei Verurteilten sind wegen der Revision weiterhin in Freiheit bei ihren Familien. Sie gelten zum Teil als Märtyrer der rechten Szene.

Vergleichsweise kurze Frist für die Begründung der Revisionen

Ab Eingang des Urteils bei den Verteidigern haben sie nun einen Monat Zeit, um ihre Revisionsanträge zu begründen: Im Vergleich zu den 93 Wochen der Richter ist das kurz. Dann gehen die Akten zum Generalbundesanwalt, der sich dazu äußert. Erst dann schnürt das OLG München daraus ein dickes Paket und schickt es nach Karlsruhe. In rund zwei Jahren kann man dann mit einer Entscheidung des BGH rechnen.

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SZ vom 22.04.2020/pak/jobr
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