Beate Zschäpe wird ihre drei ungeliebten bisherigen Pflichtverteidiger nicht los, auch ihre Strafanzeige gegen die drei Anwälte läuft ins Leere. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte am Mittwochmorgen Ermittlungen gegen die Verteidiger ab. Es gebe keinen Hinweis auf einen Straftatbestand.
Zschäpe hatte am Freitag Anzeige gegen ihre Anwälte Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl erstattet. Sie warf ihnen vor, sie hätten in nicht mit ihr abgesprochenen Gesprächen mit dem Richter Geheimnisse ausgeplaudert. Die Anzeige lautete auf Verletzung von Privatgeheimnissen, insbesondere ging es darum, ob sich die Verteidiger darüber geäußert haben, ob Beate Zschäpe im Prozess spricht oder nicht.

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Die Angeklagte lässt im NSU-Prozess demonstrativ ein Blatt Papier verteilen. Darin geht es um die Frage, ob sie aussagen wird.
Die Staatsanwaltschaft brauchte nur drei Arbeitstage, um die Vorwürfe zu prüfen. Und sie kam zu dem Ergebnis, dass die Verteidiger nicht strafbar gehandelt haben. Es handele sich um "ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten agieren". Es seien keinerlei Informationen an das Gericht weitergegeben worden, die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten beziehen. Die Staatsanwaltschaft lehnte deswegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.
Dadurch wird es für Zschäpe noch schwieriger, ihre Anwälte loszuwerden. Ein entsprechender Antrag ist vom Gericht noch nicht entschieden. Aber es sieht nicht so aus, dass Zschäpe damit durchdringt.