NSU-Prozess:Ralf Wohlleben drohte mit Hungerstreik

Ralf Wohlleben ist wegen Beihilfe mitangeklagt im NSU-Prozess. Weil er in der JVA nicht mehr regelmäßig Besuch erhalten sollte, hat er mit Hungerstreik gedroht. (Foto: Getty Images)

Weil er nicht mehr regelmäßig Besuch erhalten durfte, wollte der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben in den Hungerstreik treten. Seine Anwältin will nun aktiv werden.

  • Der im NSU-Prozess angeklagte Ralf Wohlleben drohte mit Hungerstreik, sollte seine regelmäßigen Wochenendbesuche eingeschränkt werden.
  • Die Einschränkung begründet die JVA Stadelheim mit gravierendem Personalmangel.

Wohlleben drohte mit Hungerstreik

Der wegen Beihilfe angeklagte Ralf Wohlleben sitzt während dem NSU-Prozess im Münchner Untersuchungsgefängnis Stadelheim ein. Weil die Justizvollzugsanstalt (JVA) seit Anfang September keine regelmäßigen Wochenendbesuche mehr zulässt, hat er nun mit Hungerstreik gedroht. Das geht aus einem Schreiben der JVA an das Oberlandesgericht hervor. Darin heißt es, Wohlleben habe einer Abteilungsleiterin des Gefängnisses angekündigt, er werde über seine Anwälte gegen die neue Regel vorgehen, gegebenenfalls "werde er in den Hungerstreik treten".

In Münchner Justizkreisen heißt es, dabei habe es sich vermutlich um eine "spontane Unmutsäußerung" gehandelt. Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders sagte, sie habe beantragt, dass ihr Mandant auch weiter an Wochenenden Besuch empfangen darf.

Personalmangel als Grund für die Einschränkung

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Die JVA machte als Begründung für die Einschränkung der Besuchsregelungen "gravierenden" Personalmangel geltend. Für einen einzelnen Besuchssamstag müssten 17 Mitarbeiter abgestellt werden, heißt es in dem Schreiben. Es sei aber kaum noch möglich, die regulären Wochenend-Dienstpläne zusammenzustellen. Einige Mitarbeiter müssten 19 Tage am Stück durcharbeiten.

Die verschärfte Regel gelte nicht nur für Wohlleben, sondern "gleichermaßen für alle Gefangenen", wurde betont. In anderen bayerischen Gefängnissen gebe es zudem noch größere Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sei von der Neuregelung nicht betroffen, weil sie bisher nie an Wochenenden Besuch bekommen habe. Zschäpe und Wohlleben sitzen seit November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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