Beate Zschäpe wirkt recht unbekümmert. Sie plaudert auf der Anklagebank angeregt mit ihren beiden Verteidigern Hermann Borchert und Mathias Grasel. Sie scherzt und lacht. Eine besondere Nervosität ist ihr am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München nicht anzumerken. Dabei geht es für sie um einiges.
Denn nach mehrtägigen Verzögerungen beginnt der psychiatrische Sachverständige am Nachmittag, sein Gutachten über Zschäpe vorzutragen. Schnell wird deutlich: Es wird für sie nicht gut ausfallen.
Psychiater Henning Saß hatte die Aufgabe, Zschäpes Schuldfähigkeit zu prüfen, eine Gefährlichkeitsprognose abzugeben und sich zu einer möglichen Sicherungsverwahrung zu äußern. Zschäpe muss sich wegen des Vorwurfs der Mittäterschaft an unter anderem zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen vor Gericht verantworten. Bei einer Verurteilung und der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Sie bestreitet die Vorwürfe. Ihre Anwälte verlasen an früheren Verhandlungstagen mehrere Erklärungen in ihrem Namen. Die 42-Jährige bestreitet nicht, dass ihre Lebensgefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sämtliche in der Anklage aufgeführten Verbrechen des NSU begangen haben.
Doch sie behauptet, dass Mundlos und Böhnhardt ihr immer erst hinterher von den Taten berichtet hätten. Zschäpe selbst will weder an der Planung noch an der Durchführung der Taten beteiligt gewesen sein.
Worauf der Experte sein Gutachten stützt
Es ist ein Blick zurück auf fast vier Jahre NSU-Prozess, den Psychiater Saß an diesem 336. Verhandlungstag zunächst vornimmt. Er referiert noch einmal das Leben der Angeklagten. Ihren rumänischen Vater hat Zschäpe nie kennengelernt, mit ihrer Mutter gab es früh Probleme. Ihre besonderen Bezugspersonen seien ihre Großmutter sowie Mundlos und Böhnhardt gewesen.
Der Psychiater erinnert auch an Aussagen von Zeugen, die Zschäpe als selbstbewusste Frau und starke Persönlichkeit beschrieben haben. Sie habe ihre beiden Gefährten "im Griff gehabt". Dies spreche für "Stärke und Selbstbewusstsein nach außen und gegenüber männlichen Partnern".
Saß hat mit Zschäpe selbst nicht gesprochen. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass Angeklagte bei einer drohenden Sicherungsverwahrung das Gespräch mit dem Gutachter verweigern. Darauf weist auch Saß am Dienstag hin. Ihm blieb das Studium der umfangreichen Akten, die Aussagen zahlreicher Zeugen, Zschäpes eigene Angaben und ihr Verhalten vor Gericht.